Rückruf: ALPINE A110 — Vorschriftenabweichung Angaben auf Felge
ALPINE A110 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Vorschriftenabweichung Angaben auf Felge. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 03.04.2024 bis 06.09.2024. Veröffentlicht am 20. November 2024.
Gefahr: Räder, Achsen und Fahrwerk
Falsch eingravierter Felgenbreitenwert an den hinteren Rädern.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Vorschriftenabweichung Angaben auf Felge
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- A110
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 03.04.2024 bis 06.09.2024
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- 0EGT
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- A110
- Hersteller
- ALPINE
- Rückrufcode des Herstellers
- 0EGT
- Betroffener Produktionszeitraum
- 03.04.2024 bis 06.09.2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 14554R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 176
Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen
- Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
- Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
- Radschrauben, Federn und Achsteile nicht selbst nachziehen oder tauschen, sondern in der Werkstatt prüfen lassen.
- Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Bei Reifenrückrufen ersetzt der Hersteller die betroffenen Reifen; nach Montagekosten im Zweifel vorher fragen.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke ALPINE, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Korrektur der Gravur.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird ALPINE A110 zurückgerufen?
Vorschriftenabweichung Angaben auf Felge. Falsch eingravierter Felgenbreitenwert an den hinteren Rädern.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle A110, gebaut im Zeitraum 03.04.2024 bis 06.09.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 0EGT, KBA-Referenz 14554R.
Was sollte ich jetzt tun?
Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Radschrauben, Federn und Achsteile nicht selbst nachziehen oder tauschen, sondern in der Werkstatt prüfen lassen.
Kostet die Reparatur etwas?
Bei Reifenrückrufen ersetzt der Hersteller die betroffenen Reifen; nach Montagekosten im Zweifel vorher fragen. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke ALPINE, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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