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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 27. Februar 2026

Rückruf: Atomstack P1 5000mW Laser Cutter — Sehschaden

Atomstack P1 5000mW Laser Cutter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sehschaden. Veröffentlicht am 27. Februar 2026.

Atomstack P1 5000mW Laser Cutter: Foto 1 von 4 zur Rückruf vom 27.02.2026Atomstack P1 5000mW Laser Cutter: Foto 2 von 4 zur Rückruf vom 27.02.2026Atomstack P1 5000mW Laser Cutter: Foto 3 von 4 zur Rückruf vom 27.02.2026Atomstack P1 5000mW Laser Cutter: Foto 4 von 4 zur Rückruf vom 27.02.2026
4 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Schäden an Augen oder Gehör

Der Maschine fehlt ein Schutzgehäuse, und die Abdeckung des Laserkopfes lässt während des Betriebs eine offene Lücke im Arbeitsraum. Dies kann es ermöglichen, dass reflektierte Laserstrahlung entweicht und den Anblick des Maschinenbedieners oder Dritter, die die mitgelieferte Schutzbrille nicht tragen, beschädigt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60825-1 und EN 60825-4.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sehschaden

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Modell / Typ

Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.

  • P1

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
P1 5000mW Laser Cutter
Marke
Atomstack
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: P1 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Desktop-Lasergraviermaschine mit einem Diodenlaser ausgestattet. Produkt online verkauft, insbesondere über TEMU und www.atomstack.com.

Was jetzt tun: Nicht mehr verwenden

  • „P1 5000mW Laser Cutter“ von Atomstack nicht mehr benutzen. Die Meldung nennt eine Gefahr für Augen oder Gehör, etwa durch zu starkes Licht, unzureichenden UV-Schutz oder zu laute Signale.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Modell- oder Artikelnummer P1. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Bei Onlinekäufen ist der Verkäufer zuständig.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: 11/02/2026 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des Produkts Datum des Inkrafttretens: 11/02/2026 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des Produkts Datum des Inkrafttretens: 11/02/2026

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Atomstack P1 5000mW Laser Cutter zurückgerufen?

Sehschaden. Der Maschine fehlt ein Schutzgehäuse, und die Abdeckung des Laserkopfes lässt während des Betriebs eine offene Lücke im Arbeitsraum. Dies kann es ermöglichen, dass reflektierte Laserstrahlung entweicht und den Anblick des Maschinenbedieners oder Dritter, die die mitgelieferte Schutzbrille nicht tragen, beschädigt.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Modell P1. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„P1 5000mW Laser Cutter“ von Atomstack nicht mehr benutzen. Die Meldung nennt eine Gefahr für Augen oder Gehör, etwa durch zu starkes Licht, unzureichenden UV-Schutz oder zu laute Signale. Betroffen ist nur die Ware mit Modell- oder Artikelnummer P1. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Bei Onlinekäufen ist der Verkäufer zuständig. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00595/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097930

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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