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ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 6. März 2026

Produktwarnung: AZZAP Holzschaukel — Einklemmen, Strangulierung

Für AZZAP Holzschaukel liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Einklemmen, Strangulierung. Veröffentlicht am 6. März 2026.

Sofort: Schnüre und Bänder aus der Reichweite des Kindes

  • Das Produkt sofort aus dem Schlaf- und Spielbereich des Kindes entfernen.
  • Nichts mit Band oder Kordel um den Hals des Kindes legen oder am Bett befestigen.
  • Ist es zu einem Unfall gekommen und das Kind ist benommen oder atmet schlecht: Notruf 112.
AZZAP Holzschaukel: Foto 1 von 3 zur Produktwarnung vom 06.03.2026AZZAP Holzschaukel: Foto 2 von 3 zur Produktwarnung vom 06.03.2026AZZAP Holzschaukel: Foto 3 von 3 zur Produktwarnung vom 06.03.2026
3 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Strangulation

Die Schaukel hat Öffnungen, die dazu führen können, dass das Kind fällt und der Kopf darin gefangen ist, was zu Strangulation führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-8.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Einklemmen, Strangulierung

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

EAN / GTIN

Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.

  • 5907480711400

Artikel- oder Angebotsnummer

Auf Etikett oder Kassenbon, bei Onlinekäufen in der Bestellübersicht des Shops.

  • B085NY61RX

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Holzschaukel
Marke
AZZAP
EAN
5907480711400
Weitere Kennzeichnung
Barcode: 5907480711400 Herkunftsland: Polen
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Holzschaukel für Kinder ab zwei Jahren, in verschiedenen Farben bemalt. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B085NY61RX).

Was jetzt tun: Schlaf- und Spielbereich prüfen

  • Schnüre, Bänder und Schlaufen gehören nicht in die Nähe von Babybett, Laufstall oder Hochstuhl.
  • Eine selbst gekürzte Kordel ist keine dauerhafte Lösung. Das Produkt besser zurückgeben.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Statt Geld bieten manche Händler einen Gutschein an. Bei einem Rückruf darf man auf Erstattung bestehen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei AZZAP Holzschaukel?

Einklemmen, Strangulierung. Die Schaukel hat Öffnungen, die dazu führen können, dass das Kind fällt und der Kopf darin gefangen ist, was zu Strangulation führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-8.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 5907480711400; Artikelnummer B085NY61RX. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Schnüre, Bänder und Schlaufen gehören nicht in die Nähe von Babybett, Laufstall oder Hochstuhl. Eine selbst gekürzte Kordel ist keine dauerhafte Lösung. Das Produkt besser zurückgeben.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Statt Geld bieten manche Händler einen Gutschein an. Bei einem Rückruf darf man auf Erstattung bestehen. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00629/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097962

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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