Rückruf: B-Tech Sicherheitsweste — Verletzungen
B-Tech Sicherheitsweste wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 5. September 2025.




Gefahr: Unzureichende Schutzwirkung
Das retroreflektierende Material hat nicht die erforderlichen Reflexionswerte und der Benutzer ist in Situationen, in denen eine hohe Sichtbarkeit unerlässlich ist, nicht ausreichend sichtbar. Dies kann zu Verletzungen führen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 20471.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
EAN / GTIN
Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.
- 4250293358982
Modell / Typ
Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.
- 35898 HS-730
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Sicherheitsweste
- Marke
- B-Tech
- EAN
- 4250293358982
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: 35898 HS-730 Barcode: 4250293358982 Herkunftsland: Unbekannt
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
Angaben der Behörde
Gelbe Sicherheitsweste. Online verkauftes Produkt, insbesondere über bahama-warenvertrieb.de.
Was jetzt tun: Nicht mehr auf den Schutz verlassen
- „Sicherheitsweste“ von B-Tech schützt nicht so, wie es auf der Verpackung steht. Ob Atemschutzmaske, Helm, Warnweste oder Sonnenschutz: im Ernstfall fehlt die versprochene Wirkung.
- Bis Ersatz da ist, auf ein anderes, geprüftes Produkt umsteigen. Bei Masken und Helmen auf CE-Kennzeichnung und Prüfnorm achten.
- Betroffen ist nur die Ware mit EAN 4250293358982. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Masken, Helme und Warnwesten auch benutzt zurückgeben.
- Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Distributor Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt Datum des Inkrafttretens: 22/08/2025
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird B-Tech Sicherheitsweste zurückgerufen?
Verletzungen. Das retroreflektierende Material hat nicht die erforderlichen Reflexionswerte und der Benutzer ist in Situationen, in denen eine hohe Sichtbarkeit unerlässlich ist, nicht ausreichend sichtbar. Dies kann zu Verletzungen führen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 20471.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 4250293358982; Modell 35898 HS-730. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
„Sicherheitsweste“ von B-Tech schützt nicht so, wie es auf der Verpackung steht. Ob Atemschutzmaske, Helm, Warnweste oder Sonnenschutz: im Ernstfall fehlt die versprochene Wirkung. Bis Ersatz da ist, auf ein anderes, geprüftes Produkt umsteigen. Bei Masken und Helmen auf CE-Kennzeichnung und Prüfnorm achten. Betroffen ist nur die Ware mit EAN 4250293358982. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Masken, Helme und Warnwesten auch benutzt zurückgeben. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/03167/25 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095797
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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