Rückruf: BMW MOTORRAD F800GS — Fehlerhafte Angabe von Typgenehmigungsnummer und Leistung im CoC
BMW MOTORRAD F800GS wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fehlerhafte Angabe von Typgenehmigungsnummer und Leistung im CoC. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 07.12.2023 bis 12.03.2024. Veröffentlicht am 6. Mai 2024.
Gefahr: Abweichung von Vorschriften
Fehlerhafte Angabe von Typgenehmigungsnummer und Leistung im CoC.
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- F800GS
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 07.12.2023 bis 12.03.2024
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- 0000711000
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- F800GS
- Hersteller
- BMW MOTORRAD
- Rückrufcode des Herstellers
- 0000711000
- Betroffener Produktionszeitraum
- 07.12.2023 bis 12.03.2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 13721
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 59
Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen
- Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
- Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
- Geht es um Abgaswerte oder Kennzeichnung, ändert die Werkstatt meist Software oder Schilder. Die Zulassung bleibt nur mit erledigtem Rückruf sicher.
Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
- Auch bei Rückrufen wegen Emissionen oder Typgenehmigung trägt der Hersteller die Kosten.
- Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
- Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.
Empfehlung im Originaltext
Das CoC-Dokument und ggf. die Zulassungsdokumente werden ausgetauscht.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird BMW MOTORRAD F800GS zurückgerufen?
Fehlerhafte Angabe von Typgenehmigungsnummer und Leistung im CoC.. Fehlerhafte Angabe von Typgenehmigungsnummer und Leistung im CoC.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle F800GS, gebaut im Zeitraum 07.12.2023 bis 12.03.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 0000711000, KBA-Referenz 13721.
Was sollte ich jetzt tun?
Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Geht es um Abgaswerte oder Kennzeichnung, ändert die Werkstatt meist Software oder Schilder. Die Zulassung bleibt nur mit erledigtem Rückruf sicher.
Kostet die Reparatur etwas?
Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Auch bei Rückrufen wegen Emissionen oder Typgenehmigung trägt der Hersteller die Kosten. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- N/A
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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