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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 27. Oktober 2026

Rückruf: BMW MOTORRAD R18 — Scheinwerferausfall

BMW MOTORRAD R18 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Scheinwerferausfall. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 24.03.2021 bis 07.10.2024. Veröffentlicht am 27. Oktober 2026.

Gefahr: Licht, Sicht und Anzeigen

Befestigung des Abblendlicht-Reflektors im Scheinwerfer kann brechen, in der Folge reduziert sich die Lichtleistung

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Scheinwerferausfall

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • R18

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 24.03.2021 bis 07.10.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • 0000630600

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 17100R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
R18
Hersteller
BMW MOTORRAD
Rückrufcode des Herstellers
0000630600
Betroffener Produktionszeitraum
24.03.2021 bis 07.10.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 17100R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 5546

Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos

  • Betroffen ist BMW MOTORRAD R18. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Bis zur Reparatur Beleuchtung, Wischer und Anzeigen vor jeder Fahrt prüfen und bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter besonders vorsichtig fahren.
  • Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode 0000630600 und die KBA-Referenznummer 17100R.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Austausch gegen einen verbesserten Scheinwerfer.“

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Ersatzleuchten, Kameras oder Software-Updates sind Teil des Rückrufs und kostenlos.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Austausch gegen einen verbesserten Scheinwerfer

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird BMW MOTORRAD R18 zurückgerufen?

Scheinwerferausfall. Befestigung des Abblendlicht-Reflektors im Scheinwerfer kann brechen, in der Folge reduziert sich die Lichtleistung.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle R18, gebaut im Zeitraum 24.03.2021 bis 07.10.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 0000630600, KBA-Referenz 17100R.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist BMW MOTORRAD R18. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bis zur Reparatur Beleuchtung, Wischer und Anzeigen vor jeder Fahrt prüfen und bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter besonders vorsichtig fahren. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode 0000630600 und die KBA-Referenznummer 17100R.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Ersatzleuchten, Kameras oder Software-Updates sind Teil des Rückrufs und kostenlos. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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