Rückruf: CITROEN BERLINGO — Warnhinweise Spurhaltung
CITROEN BERLINGO wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Warnhinweise Spurhaltung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 24.02.2024 bis 19.03.2025. Veröffentlicht am 5. Mai 2026.
Gefahr: technischer Mangel
Warnhinweise über die Fehlfunktion der Spurhaltung werden nicht angezeigt.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Warnhinweise Spurhaltung
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- BERLINGO
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 24.02.2024 bis 19.03.2025
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- GU5
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- BERLINGO
- Hersteller
- CITROEN
- Rückrufcode des Herstellers
- GU5
- Betroffener Produktionszeitraum
- 24.02.2024 bis 19.03.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 16473R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 20451
Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos
- Betroffen ist CITROEN BERLINGO. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Bis zum Werkstatttermin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt, und das Fahrzeug bei Auffälligkeiten stehen lassen.
- Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode GU5 und die KBA-Referenznummer 16473R.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Die Software des Karosseriesteuergeräts (BCM) wird aktualisiert.“
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Die Maßnahme ist für Halter kostenlos.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke CITROEN, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Die Software des Karosseriesteuergeräts (BCM) wird aktualisiert.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird CITROEN BERLINGO zurückgerufen?
Warnhinweise Spurhaltung. Warnhinweise über die Fehlfunktion der Spurhaltung werden nicht angezeigt.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle BERLINGO, gebaut im Zeitraum 24.02.2024 bis 19.03.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode GU5, KBA-Referenz 16473R.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist CITROEN BERLINGO. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bis zum Werkstatttermin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt, und das Fahrzeug bei Auffälligkeiten stehen lassen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode GU5 und die KBA-Referenznummer 16473R.
Kostet die Reparatur etwas?
Die Maßnahme ist für Halter kostenlos. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke CITROEN, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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