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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 18. Februar 2025

Rückruf: CITROEN C4, C5, C4X — Ausfall e-Call und Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage

CITROEN C4, C5, C4X wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ausfall e-Call und Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 05.02.2024 bis 16.12.2024. Veröffentlicht am 18. Februar 2025.

Gefahr: Software und Elektronik

Das Telematik-Steuergerät kann keine Verbindung zum Remote-Server herstellen, wodurch das e-Call-System und der Geschwindigkeitsbegrenzer ausfallen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ausfall e-Call und Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 7 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • C4
  • C5
  • C4X

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 05.02.2024 bis 16.12.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • NR7

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 14833R

Eingrenzung laut KBA

Zusätzliche Angabe, welche Ausführungen betroffen sind.

  • C5 Aircross

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
C4, C5, C4X
Hersteller
CITROEN
Rückrufcode des Herstellers
NR7
Betroffener Produktionszeitraum
05.02.2024 bis 16.12.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14833R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: C5 Aircross Potenziell betroffene Fahrzeuge: 218

Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos

  • Betroffen ist CITROEN C4, C5, C4X. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Viele dieser Rückrufe werden mit einem Software-Update in der Werkstatt erledigt, manche auch drahtlos. Ob das Update schon aufgespielt ist, sieht die Werkstatt anhand der FIN.
  • Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode NR7 und die KBA-Referenznummer 14833R.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Die 12V-Batterie wird ab- und wieder angeklemmt und überprüft, ob kein Fehlercode gesetzt wird.“

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Software-Updates im Rahmen eines Rückrufs sind kostenlos, auch wenn sonst für Updates Gebühren anfallen.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Die 12V-Batterie wird ab- und wieder angeklemmt und überprüft, ob kein Fehlercode gesetzt wird.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird CITROEN C4, C5, C4X zurückgerufen?

Ausfall e-Call und Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage. Das Telematik-Steuergerät kann keine Verbindung zum Remote-Server herstellen, wodurch das e-Call-System und der Geschwindigkeitsbegrenzer ausfallen.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle C4, C5, C4X, gebaut im Zeitraum 05.02.2024 bis 16.12.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode NR7, KBA-Referenz 14833R.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist CITROEN C4, C5, C4X. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Viele dieser Rückrufe werden mit einem Software-Update in der Werkstatt erledigt, manche auch drahtlos. Ob das Update schon aufgespielt ist, sieht die Werkstatt anhand der FIN. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode NR7 und die KBA-Referenznummer 14833R.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Software-Updates im Rahmen eines Rückrufs sind kostenlos, auch wenn sonst für Updates Gebühren anfallen. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.citroen.de/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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