Rückruf: Dinkelhof Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern, 500 Gramm — Salmonellen
Dinkelhof Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern, 500 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 09.06.2028. Verkauft wurde die Ware in Bayern. Veröffentlicht am 16. Oktober 2026.

Gefahr: Salmonellen
Angabe Dinkelhof: Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben ist nicht sinnvoll. Weitere Informationen zum Krankheitserreger finden sie hier: http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/salmonellen
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 09.06.2028
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern, 500 Gramm
- Marke
- Dinkelhof
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 09.06.2028
- Verpackung
- 500 Gramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Bayern
- Vertrieb über
- Der Artikel wurde im Landkreis Fürstenfeldbruck und Grenzgebiet Aichach-Friedberg sowie über einen Online Shop verkauft.
Angaben der Behörde
In einer Charge der im Produkt verwendeten Wildkräuter von einem externen Zulieferer wurden Salmonellen festgestellt.
Was jetzt tun: Nicht essen, auch nicht gut durchgegart
- „Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern, 500 Gramm“ von Dinkelhof nicht mehr verzehren. Salmonellen werden durch gründliches Erhitzen zwar abgetötet, bei einer zurückgerufenen Ware verlässt man sich darauf aber besser nicht.
- Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 09.06.2028. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Schneidebretter, Messer und Hände, die mit dem Produkt in Berührung kamen, mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen. So gelangen die Keime nicht auf andere Lebensmittel.
- Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Empfehlung Dinkelhof: Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in den jeweiligen Einkaufsstätten zurückgeben.“
Symptome und wann zum Arzt
Salmonellen: Typisch sind Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und manchmal Fieber. Die Beschwerden beginnen meist innerhalb weniger Stunden bis Tage nach dem Essen und klingen bei Gesunden häufig von selbst ab.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei hohem oder anhaltendem Fieber, blutigem Durchfall oder Zeichen von Flüssigkeitsmangel wie starkem Durst, wenig Urin und Schwindel
- bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen schon bei ersten Beschwerden
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht
- Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein.
- Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Empfehlung im Originaltext
Empfehlung Dinkelhof: Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in den jeweiligen Einkaufsstätten zurückgeben.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Dinkelhof Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern, 500 Gramm zurückgerufen?
Angabe Dinkelhof: Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 09.06.2028. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
„Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern, 500 Gramm“ von Dinkelhof nicht mehr verzehren. Salmonellen werden durch gründliches Erhitzen zwar abgetötet, bei einer zurückgerufenen Ware verlässt man sich darauf aber besser nicht. Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 09.06.2028. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Schneidebretter, Messer und Hände, die mit dem Produkt in Berührung kamen, mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Bayern.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Bayern
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/10_O
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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