Rückruf: dm-drogerie markt dmBio Getrocknete Tomate & Feta Genuss-Aufstrich — Nicht deklarierte Schalenfrüchte
dm-drogerie markt wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 04.06.2027. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 30. Januar 2026.

Gefahr: Nicht deklarierte Schalenfrüchte
Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelallergie stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung: Allergene
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 04.06.2027
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- „dmBio Getrocknete Tomate & Feta Genuss-Aufstrich“
- Marke
- dm-drogerie markt
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Inverkehrbringer: dm-drogerie markt
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.06.2027
- Weitere Kennzeichnung
- Die betroffenen Gläser haben zudem einen Deckel mit Aufdruck „Nabio“.
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Händler mit eigener Übersicht: dm-drogerie markt
Angaben der Behörde
In einige Gläser wurde nicht der „dmBio Tomate & Feta“ Aufstrich,sondern ein „Cashewcreme-Aufstrich mit getrockneter Tomate & Pinienkernen“ abgefüllt. Daher ist in den betroffenen Gläsern das Allergen Cashew enthalten, welches nicht auf dem Etikett angegeben ist.
Was jetzt tun: Gefährlich nur bei einer Allergie gegen Schalenfrüchte
- „dmBio Getrocknete Tomate & Feta Genuss-Aufstrich“ von dm-drogerie markt enthält Schalenfrüchte, ohne dass es auf der Verpackung steht. Wer darauf allergisch reagiert, darf das Produkt nicht essen.
- Für alle anderen ist die Ware nach Angabe der Behörde in der Regel unbedenklich.
- Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 04.06.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Sollten Kundinnen und Kunden an einer entsprechenden Allergie oder Unverträglichkeit leiden, bitten wir sie dringend, vom Verzehr abzusehen und das Produkt ungeöffnet oder bereits angebrochen in die dm-Märkte zurückzubringen.“
Symptome und wann zum Arzt
Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
- bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun.
- Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also dm-drogerie markt.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Sollten Kundinnen und Kunden an einer entsprechenden Allergie oder Unverträglichkeit leiden, bitten wir sie dringend, vom Verzehr abzusehen und das Produkt ungeöffnet oder bereits angebrochen in die dm-Märkte zurückzubringen. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet – auch ohne Vorlage des Kassenbons. Für Menschen ohne entsprechende Allergien oder Unverträglichkeiten ist der Verzehr unbedenklich
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird dm-drogerie markt dmBio Getrocknete Tomate & Feta Genuss-Aufstrich zurückgerufen?
Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 04.06.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
„dmBio Getrocknete Tomate & Feta Genuss-Aufstrich“ von dm-drogerie markt enthält Schalenfrüchte, ohne dass es auf der Verpackung steht. Wer darauf allergisch reagiert, darf das Produkt nicht essen. Für alle anderen ist die Ware nach Angabe der Behörde in der Regel unbedenklich. Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 04.06.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun. Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also dm-drogerie markt.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Baden-Württemberg
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/01_J
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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