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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 9. Oktober 2025

Rückruf: DS3 — Bremssteuergerät eingeschränkt

DS DS3 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Bremssteuergerät eingeschränkt. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 25.05.2024 bis 06.06.2024. Veröffentlicht am 9. Oktober 2025.

Gefahr: Bremsen

Eine Leckage im Bremssteuergerät kann zum Ausfall von ESP, ABS und EBV führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Bremssteuergerät eingeschränkt

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • DS3

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 25.05.2024 bis 06.06.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • NS9

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 15040R

Eingrenzung laut KBA

Zusätzliche Angabe, welche Ausführungen betroffen sind.

  • DS3 Crossback

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
DS3
Hersteller
DS
Rückrufcode des Herstellers
NS9
Betroffener Produktionszeitraum
25.05.2024 bis 06.06.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15040R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: DS3 Crossback Potenziell betroffene Fahrzeuge: 12

Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos

  • Betroffen ist DS DS3. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Verändertes Pedalgefühl, längerer Bremsweg oder eine Warnleuchte sind Gründe, nicht weiterzufahren und die Werkstatt anzurufen.
  • Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode NS9 und die KBA-Referenznummer 15040R.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Austausch und Ferncodierung des elektronischen Bremssteuergerätes.“

Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller.
  • Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
  • Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke DS, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
  • Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.

Empfehlung im Originaltext

Austausch und Ferncodierung des elektronischen Bremssteuergerätes.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird DS3 zurückgerufen?

Bremssteuergerät eingeschränkt. Eine Leckage im Bremssteuergerät kann zum Ausfall von ESP, ABS und EBV führen.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle DS3, gebaut im Zeitraum 25.05.2024 bis 06.06.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode NS9, KBA-Referenz 15040R.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist DS DS3. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Verändertes Pedalgefühl, längerer Bremsweg oder eine Warnleuchte sind Gründe, nicht weiterzufahren und die Werkstatt anzurufen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode NS9 und die KBA-Referenznummer 15040R.

Kostet die Reparatur etwas?

Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke DS, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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