Rückruf: DS7 — Brandgefahr
DS DS7 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 19.02.2019 bis 16.12.2021. Veröffentlicht am 20. Juni 2024.
Gefahr: Brandgefahr
Die bereits aktualisierte Software des Batteriemanagement-Steuergerätes kann bestimmte Defekte nicht erkennen. Im schlimmsten Fall besteht Brandgefahr.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- DS7
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 19.02.2019 bis 16.12.2021
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- ML6
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- DS7
- Hersteller
- DS
- Rückrufcode des Herstellers
- ML6
- Betroffener Produktionszeitraum
- 19.02.2019 bis 16.12.2021
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 13977R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1927
Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos
- Betroffen ist DS DS7. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Bis zur Reparatur das Fahrzeug nicht in Garage, Tiefgarage oder Carport direkt am Haus abstellen, wenn der Hersteller das empfiehlt. Bei Brandgeruch, Rauch oder Warnmeldung sofort anhalten und aussteigen.
- Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode ML6 und die KBA-Referenznummer 13977R.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Die Hochvoltbatterie wird ausgetauscht.“
Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
- Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen.
- Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
- Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.
Empfehlung im Originaltext
Die Hochvoltbatterie wird ausgetauscht.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird DS7 zurückgerufen?
Brandgefahr. Die bereits aktualisierte Software des Batteriemanagement-Steuergerätes kann bestimmte Defekte nicht erkennen. Im schlimmsten Fall besteht Brandgefahr.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle DS7, gebaut im Zeitraum 19.02.2019 bis 16.12.2021. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode ML6, KBA-Referenz 13977R.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist DS DS7. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bis zur Reparatur das Fahrzeug nicht in Garage, Tiefgarage oder Carport direkt am Haus abstellen, wenn der Hersteller das empfiehlt. Bei Brandgeruch, Rauch oder Warnmeldung sofort anhalten und aussteigen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode ML6 und die KBA-Referenznummer 13977R.
Kostet die Reparatur etwas?
Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.dsautomobiles.de/mein-ds/ueberblick/rueckrufaktionen.html
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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