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RückrufRückstände Veröffentlicht: 9. September 2026

Rückruf: Lidl Stiftung Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade, 120 Gramm — Pflanzenschutzmittel und Ethylenoxid

Lidl Stiftung Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade, 120 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen sind die Chargen 12 L160426-1 und 13 L160426-1. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 9. September 2026.

Lidl Stiftung Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade, 120 Gramm: Foto zur Rückruf vom 09.09.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Pflanzenschutzmittel und Ethylenoxid

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 3 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • 12 L160426-1
  • 13 L160426-1

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 16.04.2027

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade, 120 Gramm
Marke
Lidl Stiftung
Hersteller oder Inverkehrbringer
Firma Lidl Stiftung & Co. KG
Charge oder Losnummer
Chargen 12 L160426-1 und 13 L160426-1
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 16.04.2027
Verpackung
120 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Händler mit eigener Übersicht: Lidl

Angaben der Behörde

Im Rahmen einer Eigenuntersuchung wurde das Pestizid Chlorpyrifos über dem gesetzlichen Grenzwert nachgewiesen.

Was jetzt tun: Nicht weiter verwenden, keine akute Gefahr

  • In „Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade, 120 Gramm“ von Lidl Stiftung wurden Rückstände über dem zulässigen Höchstgehalt festgestellt. Höchstgehalte sind mit großem Sicherheitsabstand festgesetzt; eine einzelne Portion führt in aller Regel nicht zu Beschwerden.
  • Die Restmenge trotzdem nicht aufbrauchen. Bei Ethylenoxid gibt es keinen Wert, unter dem die Aufnahme als unbedenklich gilt.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Chargen 12 L160426-1 und 13 L160426-1 und Mindesthaltbarkeitsdatum 16.04.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Kunden solten den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren. Sollten Ihnen Personen bekannt sein, die ebenfalls von dem Rückruf betroffen sind, bitten wir Sie die Information an diese weiterzugeben.“

Symptome und wann zum Arzt

Schadstoffe im Lebensmittel: Bei Grenzwertüberschreitungen sind akute Beschwerden nach einzelnen Portionen in aller Regel nicht zu erwarten. Die Werte schützen vor Belastung über längere Zeit.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • wenn nach dem Verzehr Übelkeit, Erbrechen oder Schwindel auftreten: Giftnotruf oder Praxis
  • zur Beratung, wenn Kinder das Produkt über längere Zeit regelmäßig gegessen haben

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet, eine Frist setzt der Rückruf nicht.
  • Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

Empfehlung im Originaltext

Kunden solten den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren. Sollten Ihnen Personen bekannt sein, die ebenfalls von dem Rückruf betroffen sind, bitten wir Sie die Information an diese weiterzugeben. Das betroffene Produkt „Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade, 120 Gramm“ wurde bei Lidl in Deutschland bundesweit verkauft. Das betroffene Produkt kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Lidl Stiftung Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade, 120 Gramm zurückgerufen?

Im Rahmen einer Eigenuntersuchung wurde das Pestizid Chlorpyrifos über dem gesetzlichen Grenzwert nachgewiesen.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Chargen 12 L160426-1, 13 L160426-1; Mindesthaltbarkeitsdatum 16.04.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

In „Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade, 120 Gramm“ von Lidl Stiftung wurden Rückstände über dem zulässigen Höchstgehalt festgestellt. Höchstgehalte sind mit großem Sicherheitsabstand festgesetzt; eine einzelne Portion führt in aller Regel nicht zu Beschwerden. Die Restmenge trotzdem nicht aufbrauchen. Bei Ethylenoxid gibt es keinen Wert, unter dem die Aufnahme als unbedenklich gilt.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Der Kaufpreis wird erstattet, eine Frist setzt der Rückruf nicht. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/09_S

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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