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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 24. April 2026

Produktwarnung: Ginseng 48 hours Gold Chocolate — Schwermetalle und Aluminium

Für Ginseng 48 hours Gold Chocolate liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge DBI102020. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 24. April 2026.

Ginseng 48 hours Gold Chocolate: Foto zur Produktwarnung vom 24.04.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Schwermetalle und Aluminium

Bei Sildenafil handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen, welches weder zur Herstellung von noch zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen ist. Aufgrund von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Nebenwirkungen ist Sildenafil nur unter ärztlicher Aufsicht einzunehmen. Bei Meldungen von Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln, die Sildenafil enthalten, sollten diese nicht verzehrt oder eingenommen werden. Mögliche Nebenwirkungen sind unter anderem: Hypotonie, Tachykardie, Angina pectoris Gesichtsrötung Kopfschmerzen nasale Obstruktion, Rhinitis Magenbeschwerden Wahrnehmungsstörungen Herabsetzung des Reaktionsvermögens Dauererektion (Priapismus) Sehstörungen (z.B. verschwommenes Sehen, Photophobie, Chromopsie bzw. Zyanopsie) durch Hemmung der retinalen PDE-6 nichtarteriitische anteriore ischämische Optikusneuropathie (nAION)

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • DBI102020

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 01.09.2028

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Ginseng 48 hours Gold Chocolate
Hersteller oder Inverkehrbringer
Es findet sich nur die Angabe "[email protected]" auf der Verpackung. Eine verantwortliche Person in der EU ist nicht angegeben.
Charge oder Losnummer
Batch Number: DBI102020
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.09.2028
Verpackung
16 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Die Vertriebswege sind nicht bekannt. Es wird jedoch von einem bundesweiten Vertrieb ausgegangen.

Angaben der Behörde

Das Produkt enthält das nicht deklarierte verschreibungspflichtige Arzneimittel Sildenafil.

Was jetzt tun: Nicht weiter verwenden

  • „Ginseng 48 hours Gold Chocolate“ enthält mehr Schwermetall oder Aluminium als zulässig. Solche Stoffe reichern sich im Körper an, entscheidend ist die Menge über längere Zeit.
  • Die Restmenge aus dem Vorrat nehmen, besonders wenn Kinder davon essen.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge DBI102020 und Mindesthaltbarkeitsdatum 01.09.2028. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Vor dem Verzehr des Lebensmittels wird gewarnt. Pressemitteilung / Information der Öffentlichkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF, 794KB, Datei ist nicht barrierefrei).“

Symptome und wann zum Arzt

Schadstoffe im Lebensmittel: Bei Grenzwertüberschreitungen sind akute Beschwerden nach einzelnen Portionen in aller Regel nicht zu erwarten. Die Werte schützen vor Belastung über längere Zeit.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • wenn nach dem Verzehr Übelkeit, Erbrechen oder Schwindel auftreten: Giftnotruf oder Praxis
  • zur Beratung, wenn Kinder das Produkt über längere Zeit regelmäßig gegessen haben

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Rückgabe und Erstattung: Rücknahme ist bei einer Warnung nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Bei Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Onlinehandel läuft die Erstattung über den Shop.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Empfehlung im Originaltext

Vor dem Verzehr des Lebensmittels wird gewarnt. Pressemitteilung / Information der Öffentlichkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF, 794KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Ginseng 48 hours Gold Chocolate?

Bei Sildenafil handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen, welches weder zur Herstellung von noch zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen ist. Aufgrund von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Nebenwirkungen ist Sildenafil nur unter ärztlicher Aufsicht einzunehmen.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge DBI102020; Mindesthaltbarkeitsdatum 01.09.2028. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„Ginseng 48 hours Gold Chocolate“ enthält mehr Schwermetall oder Aluminium als zulässig. Solche Stoffe reichern sich im Körper an, entscheidend ist die Menge über längere Zeit. Die Restmenge aus dem Vorrat nehmen, besonders wenn Kinder davon essen. Betroffen ist nur die Ware mit Charge DBI102020 und Mindesthaltbarkeitsdatum 01.09.2028. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist. Bei Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Onlinehandel läuft die Erstattung über den Shop. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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