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RückrufRückstände Veröffentlicht: 24. November 2025

Rückruf: GLOBOS Festival 40 metallic Ballons — Mineralöl- und Prozesskontaminanten

GLOBOS Festival 40 metallic Ballons wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 24. November 2025.

GLOBOS Festival 40 metallic Ballons: Foto zur Rückruf vom 24.11.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Mineralöl- und Prozesskontaminanten

N-Nitrosamine können gesundheitsgefährdend sein.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Artikel- oder Angebotsnummer

Auf Etikett oder Kassenbon, bei Onlinekäufen in der Bestellübersicht des Shops.

  • 37042001301000000600

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
40 metallic Ballons
Marke
GLOBOS Festival
Hersteller oder Inverkehrbringer
GLOBOS Festival S.A., C/.La Civila 74, 30165 Rincón de, Seca - Murcia, Spanien
Verpackung
40 Stück
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer 37042001301000000600
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
TEDi GmbH & Co. KG, Brackeler Hellweg 301, 44309 Dortmund

Händler mit eigener Übersicht: TEDi

Angaben der Behörde

Produkttests wiesen erhöhte Werte an N-Nitrosaminen nach.

Was jetzt tun: Vorrat prüfen, Ware zurückgeben

  • Betroffen ist nur die Ware mit Modell- oder Artikelnummer 37042001301000000600. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Bei Öl, Fetten und Säuglingsnahrung lohnt der genaue Abgleich, weil diese Produkte regelmäßig und in größeren Mengen verbraucht werden.
  • Im Handel war die Ware unter anderem bei TEDi.

Symptome und wann zum Arzt

Schadstoffe im Lebensmittel: Bei Grenzwertüberschreitungen sind akute Beschwerden nach einzelnen Portionen in aller Regel nicht zu erwarten. Die Werte schützen vor Belastung über längere Zeit.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • wenn nach dem Verzehr Übelkeit, Erbrechen oder Schwindel auftreten: Giftnotruf oder Praxis
  • zur Beratung, wenn Kinder das Produkt über längere Zeit regelmäßig gegessen haben

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer

  • Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also TEDi.
  • Öle und Fette auch angebrochen zurückgeben, erstattet wird der volle Preis.
  • Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Empfehlung im Originaltext

Von einer weiteren Verwendung der Ballons wird abgeraten. Die Ballons können gegen Erstattung des Verkaufspreises von 6,00 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi-Filiale umgetauscht werden.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird GLOBOS Festival 40 metallic Ballons zurückgerufen?

N-Nitrosamine können gesundheitsgefährdend sein.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Artikelnummer 37042001301000000600. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist nur die Ware mit Modell- oder Artikelnummer 37042001301000000600. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Bei Öl, Fetten und Säuglingsnahrung lohnt der genaue Abgleich, weil diese Produkte regelmäßig und in größeren Mengen verbraucht werden. Im Handel war die Ware unter anderem bei TEDi.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also TEDi. Öle und Fette auch angebrochen zurückgeben, erstattet wird der volle Preis. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/11_N

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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