Rückruf: Govinda Natur Bio-Moringa-Kapseln zu 45 Gramm mit 90 Kapseln — Salmonellen
Govinda Natur Bio-Moringa-Kapseln zu 45 Gramm mit 90 Kapseln und zu 100 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen sind die Chargen 2025201611 und 2025201610. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 26. März 2026.


Gefahr: Salmonellen
Salmonellen können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Unwohlsein, Erbrechen, Durchfall und Fieber führen. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 48 Stunden in seltenen Fällen bis zu 72 Stunden nach Verzehr. Verbraucher, die das oben aufgeführte Produkt bereits verzehrt haben und im unmittelbaren Zusammenhang damit gesundheitliche Probleme verspüren, empfehlen wir, ihren Arzt zu konsultieren.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 3 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Charge / Los
Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.
- 2025201611
- 2025201610
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 31.12.2027
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Bio-Moringa-Kapseln zu 45 Gramm mit 90 Kapseln und zu 100 Gramm mit 200 Kapseln
- Marke
- Govinda Natur
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Govinda Natur GmbH Joseph-Monier-Straße 12 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Charge oder Losnummer
- Chargennummer 2025201611 und 2025201610
- Haltbarkeit
- mindestens haltbar bis 31.12.2027
- Verpackung
- 45 Gramm mit 90 Kapseln und 100 Gramm mit 200 Kapseln
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
- Vertrieb über
- den Einzelhandel sowie über die firmeneigene Homepage
Angaben der Behörde
In den Chargen wurden Salmonellen festgestellt. Wir bitten Sie, das Produkt mit der oben genannten Chargen-Nummer nicht zu verzehren. Andere Chargen sind nicht betroffen.
Was jetzt tun: Ware abgleichen, dann zurückbringen
- Betroffen ist nur die Ware mit Chargen 2025201611 und 2025201610 und Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Ob Geruch oder Aussehen auffällig sind, spielt keine Rolle: Salmonellen verändern Lebensmittel in der Regel nicht sichtbar.
- Wer schon davon gegessen hat und sich wohl fühlt, muss nichts weiter tun, als in den nächsten Tagen auf Beschwerden zu achten.
Symptome und wann zum Arzt
Salmonellen: Typisch sind Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und manchmal Fieber. Die Beschwerden beginnen meist innerhalb weniger Stunden bis Tage nach dem Essen und klingen bei Gesunden häufig von selbst ab.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei hohem oder anhaltendem Fieber, blutigem Durchfall oder Zeichen von Flüssigkeitsmangel wie starkem Durst, wenig Urin und Schwindel
- bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen schon bei ersten Beschwerden
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Wer die Packung aus Vorsicht schon weggeworfen hat, kann mit Produktname und Kaufdatum trotzdem nach einer Erstattung fragen.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Wir bitten Sie, das Produkt mit der oben genannten Chargen-Nummer nicht zu verzehren. Sie können das Produkt im Handel zurückgeben, der Kaufpreis wird Ihnen erstattet.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Govinda Natur Bio-Moringa-Kapseln zu 45 Gramm mit 90 Kapseln zurückgerufen?
Salmonellen können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Unwohlsein, Erbrechen, Durchfall und Fieber führen. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 48 Stunden in seltenen Fällen bis zu 72 Stunden nach Verzehr. Verbraucher, die das oben aufgeführte Produkt bereits verzehrt haben und im unmittelbaren Zusammenhang damit gesundheitliche Probleme verspüren, empfehlen wir, ihren Arzt zu konsultieren.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Chargen 2025201611, 2025201610; Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist nur die Ware mit Chargen 2025201611 und 2025201610 und Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Ob Geruch oder Aussehen auffällig sind, spielt keine Rolle: Salmonellen verändern Lebensmittel in der Regel nicht sichtbar. Wer schon davon gegessen hat und sich wohl fühlt, muss nichts weiter tun, als in den nächsten Tagen auf Beschwerden zu achten.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Wer die Packung aus Vorsicht schon weggeworfen hat, kann mit Produktname und Kaufdatum trotzdem nach einer Erstattung fragen. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Rheinland-Pfalz
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/03_M
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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