1. Start
  2. Baby und Kind
  3. Rückruf: Hamadeen Food Hamol Baby Powder, 125 Gramm — Blei
RückrufRückstände Veröffentlicht: 13. November 2025

Rückruf: Hamadeen Food Hamol Baby Powder, 125 Gramm — Blei, Cadmium oder Nickel

Hamadeen Food Hamol Baby Powder, 125 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge 889203035233. Verkauft wurde die Ware in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 13. November 2025.

Hamadeen Food Hamol Baby Powder, 125 Gramm: Foto 1 von 2 zur Rückruf vom 13.11.2025Hamadeen Food Hamol Baby Powder, 125 Gramm: Foto 2 von 2 zur Rückruf vom 13.11.2025
2 Fotos aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Blei, Cadmium oder Nickel

Wird das Puder eingeatmet, kann es die Atemwege reizen und Husten oder Atembeschwerden auslösen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz, Sonstige Gründe

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • 889203035233

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 15.05.2028

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Hamol Baby Powder, 125 Gramm
Marke
Hamadeen Food
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: Hamadeen Food GmbH, Vierlander Straße 13, 21502 Geesthacht
Charge oder Losnummer
889203035233
Haltbarkeit
15.05.2028
Verpackung
125 Gramm
Kategorie
Baby und Kind
Verkauft in
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Vertrieb über
diverse Einzelhändler

Angaben der Behörde

In dem Produkt wurde eine nicht zulässige Verunreinigung mit den Schwermetall Cadmium festgestellt. Zudem ist die Kennzeichnung fehlerhaft. Es fehlt unter anderem ein Hinweis für den Verbraucher bezüglich der Anwendung des Produktes. Aufgrund des Produktbestandteils Talkum ist das pulverförmige Produkt bei der Anwendung „von Nase und Mund des Kindes fernzuhalten“.

Was jetzt tun: Gebrauch beenden, Produkt zurückgeben

  • Geschirr oder Küchenhelfer nicht mehr für saure oder heiße Speisen verwenden. Dabei lösen sich Metalle besonders leicht.
  • Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer

  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Schmuck und Geschirr können auch nach längerer Nutzung zurückgegeben werden.
  • Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Empfehlung im Originaltext

Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihrer Einkaufsstätte zurückgeben.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Hamadeen Food Hamol Baby Powder, 125 Gramm zurückgerufen?

Wird das Puder eingeatmet, kann es die Atemwege reizen und Husten oder Atembeschwerden auslösen.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge 889203035233; Mindesthaltbarkeitsdatum 15.05.2028. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Geschirr oder Küchenhelfer nicht mehr für saure oder heiße Speisen verwenden. Dabei lösen sich Metalle besonders leicht. Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Schmuck und Geschirr können auch nach längerer Nutzung zurückgegeben werden. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Schleswig-Holstein
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/11_N

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen