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RückrufRückstände Veröffentlicht: 24. Februar 2026

Rückruf: HEMA Spiel- und Bastelsand — Asbest

HEMA Deutschland HEMA Spiel- und Bastelsand wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen. Veröffentlicht am 24. Februar 2026.

HEMA Spiel- und Bastelsand: Foto zur Rückruf vom 24.02.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Asbest

Es handelt sich um einen gefährlichen Stoff, der beim Einatmen von Fasern schwere Gesundheitsprobleme verursachen kann.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
HEMA Spiel- und Bastelsand
Marke
HEMA Deutschland
Hersteller oder Inverkehrbringer
HEMA GmbH & Co. KG Deutschland, Porscheplatz 2, 45127 Essen
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummern 15.90.0101, 15.90.0102, 15.90.0035, 15.92.0121, 15.92.0122
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Vertrieb über
HEMA-Filialen

Angaben der Behörde

In mindestens einem Röhrchen der oben genannten Produkte wurde Asbest nachgewiesen.

Was jetzt tun: Kinder fernhalten, Produkt verpacken

  • Spielsand, Bastelmaterial oder Ausgrabungssets nicht weiter verwenden und den Inhalt nicht in der Wohnung verstreuen.
  • Kleinere Mengen in einem dichten Beutel zurückgeben oder beim Wertstoffhof nachfragen, wie dort mit asbesthaltigen Abfällen umgegangen wird.
  • Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Wenn der Händler die Rücknahme ablehnt, beim Hersteller oder der Verbraucherzentrale nachfragen.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Alle Personen, die im Besitz der oben genannten Artikel sind, werden gebeten, diese nicht zu verwenden. Das Produkt kann in eine HEMA-Filiale zurückgebracht werden, um den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten. Ein Kassenbon ist nicht erforderlich.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird HEMA Spiel- und Bastelsand zurückgerufen?

Es handelt sich um einen gefährlichen Stoff, der beim Einatmen von Fasern schwere Gesundheitsprobleme verursachen kann.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

Spielsand, Bastelmaterial oder Ausgrabungssets nicht weiter verwenden und den Inhalt nicht in der Wohnung verstreuen. Kleinere Mengen in einem dichten Beutel zurückgeben oder beim Wertstoffhof nachfragen, wie dort mit asbesthaltigen Abfällen umgegangen wird. Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Wenn der Händler die Rücknahme ablehnt, beim Hersteller oder der Verbraucherzentrale nachfragen. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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