Rückruf: Hennererhof Dinkel Spaghetti mit Wildkräutern, 500 Gramm — Salmonellen
Hennererhof Dinkel Spaghetti mit Wildkräutern, 500 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 07.2028. Verkauft wurde die Ware in Bayern. Veröffentlicht am 20. Oktober 2026.

Gefahr: Salmonellen
Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Salmonellen
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 07.2028
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Dinkel Spaghetti mit Wildkräutern, 500 Gramm
- Marke
- Hennererhof
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Hennererhof, Hennererstraße 36, 83727 Schliersee
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum 07.2028
- Verpackung
- 500 Gramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Bayern
- Vertrieb über
- Der Artikel wurde im Landkreis Miesbach über den Hofladen verkauft.
Angaben der Behörde
In einer Charge der im Produkt verwendeten Wildkräuter von einem externen Zulieferer wurden Salmonellen festgestellt.
Was jetzt tun: Aus dem Vorrat nehmen und Küche säubern
- Die Packung „Dinkel Spaghetti mit Wildkräutern, 500 Gramm“ von Hennererhof beiseitelegen, nicht probieren und nicht an Haustiere verfüttern.
- Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Bayern.
- Arbeitsflächen und Kühlschrankfach, in dem die Ware lag, gründlich abwischen. Salmonellen überstehen auf feuchten Flächen einige Zeit.
- Kleinkinder, Schwangere, ältere und immungeschwächte Menschen erkranken häufiger schwer. Wer für solche Personen kocht, sollte besonders gründlich aussortieren.
Symptome und wann zum Arzt
Salmonellen: Typisch sind Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und manchmal Fieber. Die Beschwerden beginnen meist innerhalb weniger Stunden bis Tage nach dem Essen und klingen bei Gesunden häufig von selbst ab.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei hohem oder anhaltendem Fieber, blutigem Durchfall oder Zeichen von Flüssigkeitsmangel wie starkem Durst, wenig Urin und Schwindel
- bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen schon bei ersten Beschwerden
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Empfehlung der Firma Hennererhof: Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in unserem Hofladen am Hennererhof zurückgeben oder auf unsere Kosten zurückschicken.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Hennererhof Dinkel Spaghetti mit Wildkräutern, 500 Gramm zurückgerufen?
Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 07.2028. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Die Packung „Dinkel Spaghetti mit Wildkräutern, 500 Gramm“ von Hennererhof beiseitelegen, nicht probieren und nicht an Haustiere verfüttern. Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Bayern. Arbeitsflächen und Kühlschrankfach, in dem die Ware lag, gründlich abwischen. Salmonellen überstehen auf feuchten Flächen einige Zeit.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Bayern.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Bayern
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/10_O
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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