Produktwarnung: Fung’s Handels KIMCHI 300 Gramm — Fremdkörper
Für Fung’s Handels KIMCHI 300 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge 20052026. Verkauft wurde die Ware in Hamburg, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 25. September 2026.


Gefahr: Fremdkörper im Produkt
Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Charge / Los
Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.
- 20052026
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 20.10.2026
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- KIMCHI 300 Gramm
- Marke
- Fung’s Handels
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Hersteller: Fung’s Handels GmbH Varrelheide 190 30657 Hannover
- Charge oder Losnummer
- Chargennummer 20052026
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeit: 20.10.2026
- Verpackung
- Glas zu 300 Gramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Hamburg, Schleswig-Holstein
Was jetzt tun: Vorrat abgleichen und zurückbringen
- Betroffen ist nur die Ware mit Charge 20052026 und Mindesthaltbarkeitsdatum 20.10.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Wer beim Essen auf etwas Hartes gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch spürt, sollte das ärztlich abklären lassen.
Symptome und wann zum Arzt
Fremdkörper: Mögliche Folgen sind Verletzungen in Mund und Rachen, Schluckbeschwerden oder Bauchschmerzen.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei Blut im Speichel oder Stuhl, starken Bauchschmerzen oder anhaltenden Schluckbeschwerden
- wenn ein Kind einen harten oder scharfen Gegenstand verschluckt haben könnte
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren
- Wer einen Fremdkörper gefunden hat, kann ihn aufheben und dem Händler oder Hersteller zeigen.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Wovor warnt die Behörde bei Fung’s Handels KIMCHI 300 Gramm?
Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge 20052026; Mindesthaltbarkeitsdatum 20.10.2026. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist nur die Ware mit Charge 20052026 und Mindesthaltbarkeitsdatum 20.10.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Wer beim Essen auf etwas Hartes gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch spürt, sollte das ärztlich abklären lassen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Wer einen Fremdkörper gefunden hat, kann ihn aufheben und dem Händler oder Hersteller zeigen. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Hamburg, Schleswig-Holstein.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Niedersachsen
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/09_S
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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