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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 29. Januar 2026

Rückruf: HYUNDAI TUCSON — ungewollte Fahrzeugbewegung

HYUNDAI TUCSON wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: ungewollte Fahrzeugbewegung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 29.03.2024 bis 07.11.2024. Veröffentlicht am 29. Januar 2026.

Gefahr: Bremsen

Fehlerhafte Verlegung des Zusatzkabelstrangs in der Mittelkonsole kann zur Beschädigung des Kabelstrangs und damit zum Ausfall der Parksperre am Wahlhebel führen. In der Folge kann der Gang gewechselt werden, ohne die Bremse zu betätigen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: ungewollte Fahrzeugbewegung

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • TUCSON

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 29.03.2024 bis 07.11.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • 41DC38

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 14870R

Eingrenzung laut KBA

Zusätzliche Angabe, welche Ausführungen betroffen sind.

  • Nur Fahrzeuge mit Wählhebel (SBC shift by cable)

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
TUCSON
Hersteller
HYUNDAI
Rückrufcode des Herstellers
41DC38
Betroffener Produktionszeitraum
29.03.2024 bis 07.11.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14870R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: Nur Fahrzeuge mit Wählhebel (SBC shift by cable) Potenziell betroffene Fahrzeuge: 8669

Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen

  • Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
  • Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
  • Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: 069/380767-212

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Neupositionierung des betroffenen Kabelstranges.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird HYUNDAI TUCSON zurückgerufen?

ungewollte Fahrzeugbewegung. Fehlerhafte Verlegung des Zusatzkabelstrangs in der Mittelkonsole kann zur Beschädigung des Kabelstrangs und damit zum Ausfall der Parksperre am Wahlhebel führen. In der Folge kann der Gang gewechselt werden, ohne die Bremse zu betätigen.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle TUCSON, gebaut im Zeitraum 29.03.2024 bis 07.11.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 41DC38, KBA-Referenz 14870R.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: 069/380767-212.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
069/380767-212
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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