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RückrufRückstände Veröffentlicht: 7. Oktober 2026

Rückruf: Go Asia Deutschland FSG Gebratene Farne, 280 Gramm — Nicht zugelassene oder zu hoch dosierte Stoffe

Go Asia Deutschland FSG Gebratene Farne, 280 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Nicht zugelassene oder zu hoch dosierte Stoffe. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 7. Oktober 2026.

Go Asia Deutschland FSG Gebratene Farne, 280 Gramm: Foto 1 von 2 zur Rückruf vom 07.10.2026Go Asia Deutschland FSG Gebratene Farne, 280 Gramm: Foto 2 von 2 zur Rückruf vom 07.10.2026
2 Fotos aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Nicht zugelassene oder zu hoch dosierte Stoffe

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

EAN / GTIN

Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.

  • 6923807807198

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
FSG Gebratene Farne, 280 Gramm
Marke
Go Asia Deutschland
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: Go Asia Deutschland GmbH, Kantstraße 101, 10627 Berlin Orient Master GmbH, Kantstraße 115, 10627 Berlin
EAN
6923807807198
Verpackung
280 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Barcode: 6 923807 807198
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
Go Asia Filialen

Angaben der Behörde

Bei dem Produkt handelt es sich um Farn (Pteridium aquilinum), welcher als neuartiges Lebensmittel im Sinne des Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nummer 2015/2283 eingestuft wurde. Dieses wird als giftig eingestuft.

Was jetzt tun: Restbestand zurückgeben, Bezugsquelle prüfen

  • Solche Produkte werden häufig online oder über soziale Netzwerke verkauft. Wer dort bestellt hat, sollte die Bestellbestätigung aufheben.
  • Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Packung oder Etikett aufheben, bis alles erledigt ist. Charge und Datum darauf sind bei der Rückgabe der einfachste Nachweis.

Symptome und wann zum Arzt

Versteckte Wirkstoffe: Je nach Stoff sind Kopfschmerzen, Herzklopfen, Schwindel, Unruhe oder Blutdruckabfall möglich. Arzneistoffe wie Sildenafil können zusammen mit nitrathaltigen Herzmedikamenten einen gefährlichen Blutdruckabfall auslösen.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Brustschmerzen, Ohnmacht oder starkem Schwindel: Notruf 112
  • wer regelmäßig Medikamente nimmt, sollte die Einnahme in der Praxis oder Apotheke ansprechen

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Erstattet wird der Kaufpreis; angebrochene Dosen zählen mit.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Die Produkte können in allen „Go Asia“-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Go Asia Deutschland FSG Gebratene Farne, 280 Gramm zurückgerufen?

Bei dem Produkt handelt es sich um Farn (Pteridium aquilinum), welcher als neuartiges Lebensmittel im Sinne des Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nummer 2015/2283 eingestuft wurde. Dieses wird als giftig eingestuft.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 6923807807198. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Solche Produkte werden häufig online oder über soziale Netzwerke verkauft. Wer dort bestellt hat, sollte die Bestellbestätigung aufheben. Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Packung oder Etikett aufheben, bis alles erledigt ist. Charge und Datum darauf sind bei der Rückgabe der einfachste Nachweis.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Erstattet wird der Kaufpreis; angebrochene Dosen zählen mit. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/10_O

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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