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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 18. Oktober 2024

Rückruf: JEEP COMPASS, RENEGADE — Bremsausfall

JEEP COMPASS, RENEGADE wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Bremsausfall. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 20.07.2023 bis 30.09.2024. Veröffentlicht am 18. Oktober 2024.

Gefahr: Bremsen

Fehlerhafte Bremspedalgruppe kann während der Fahrt zum Ausfall der Betriebsbremse führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Bremsausfall

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • COMPASS
  • RENEGADE

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 20.07.2023 bis 30.09.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • B7B

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 14433R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
COMPASS, RENEGADE
Hersteller
JEEP
Rückrufcode des Herstellers
B7B
Betroffener Produktionszeitraum
20.07.2023 bis 30.09.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14433R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 36540

Was jetzt tun: Bremsanlage: nicht auf die lange Bank schieben

  • Verändertes Pedalgefühl, längerer Bremsweg oder eine Warnleuchte sind Gründe, nicht weiterzufahren und die Werkstatt anzurufen.
  • Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen.
  • Die Werkstatt prüft anhand der FIN in wenigen Minuten, ob die Maßnahme für JEEP COMPASS, RENEGADE offen ist.
  • Unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen. Mit dem Termin zu warten, lohnt sich deshalb nicht.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Verstärkung des Bremspedals.“

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Verstärkung des Bremspedals.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird JEEP COMPASS, RENEGADE zurückgerufen?

Bremsausfall. Fehlerhafte Bremspedalgruppe kann während der Fahrt zum Ausfall der Betriebsbremse führen.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle COMPASS, RENEGADE, gebaut im Zeitraum 20.07.2023 bis 30.09.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode B7B, KBA-Referenz 14433R.

Was sollte ich jetzt tun?

Verändertes Pedalgefühl, längerer Bremsweg oder eine Warnleuchte sind Gründe, nicht weiterzufahren und die Werkstatt anzurufen. Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen. Die Werkstatt prüft anhand der FIN in wenigen Minuten, ob die Maßnahme für JEEP COMPASS, RENEGADE offen ist.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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