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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 19. Juni 2026 Aktualisiert: 24. Juni 2026

Rückruf: Kä King frischer Käse aus Kuhmilch, 800 Gramm — Listerien

Kä King frischer Käse aus Kuhmilch, 800 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge F22042026. Verkauft wurde die Ware in Sachsen, Thüringen. Veröffentlicht am 19. Juni 2026.

Kä King frischer Käse aus Kuhmilch, 800 Gramm: Foto zur Rückruf vom 19.06.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Listerien

Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll. Weitere Informationen bietet das Bundesinsitut für Risikobewertung (BfR): Listerien

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 3 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • F22042026

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 30.11.2026

Artikel- oder Angebotsnummer

Auf Etikett oder Kassenbon, bei Onlinekäufen in der Bestellübersicht des Shops.

  • 00160

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
frischer Käse aus Kuhmilch, 800 Gramm
Marke
Kä King
Hersteller oder Inverkehrbringer
Käse King Lessingstraße 16 99510 Apolda
Charge oder Losnummer
F22042026
Haltbarkeit
30.11.2026
Verpackung
800 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer 00160
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Sachsen, Thüringen
Vertrieb über
Al Rabie Lebensmittelgeschäft Eisenbahnstraße 57 04315 Leipzig

Angaben der Behörde

Nachweis von Listerien

Was jetzt tun: Nicht mehr essen, auch nicht erhitzt aufbewahren

  • „frischer Käse aus Kuhmilch, 800 Gramm“ von Kä King nicht verzehren. Listerien vermehren sich auch bei Kühlschranktemperatur weiter, ein späterer Verbrauch macht die Lage nicht besser.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge F22042026 und Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Kühlschrankfach und Behälter, in denen die Ware lag, mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Rückgabe in Verkaufsstelle.“

Symptome und wann zum Arzt

Listerien: Bei Gesunden verläuft eine Infektion oft unauffällig oder wie eine leichte Magen-Darm-Erkrankung oder Grippe mit Fieber und Muskelschmerzen. Beschwerden können erst Tage bis mehrere Wochen nach dem Essen auftreten.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • für Schwangere bei Fieber oder grippeähnlichen Beschwerden, auch wenn sie leicht erscheinen, weil das ungeborene Kind gefährdet sein kann
  • bei starken Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Verwirrtheit oder hohem Fieber, besonders bei älteren und immungeschwächten Menschen

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Bei Wurst und Käse von der Bedientheke reicht oft das Etikett oder der Kassenbon als Nachweis.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Rückgabe in Verkaufsstelle

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Kä King frischer Käse aus Kuhmilch, 800 Gramm zurückgerufen?

Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge F22042026; Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2026; Artikelnummer 00160. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„frischer Käse aus Kuhmilch, 800 Gramm“ von Kä King nicht verzehren. Listerien vermehren sich auch bei Kühlschranktemperatur weiter, ein späterer Verbrauch macht die Lage nicht besser. Betroffen ist nur die Ware mit Charge F22042026 und Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Kühlschrankfach und Behälter, in denen die Ware lag, mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Bei Wurst und Käse von der Bedientheke reicht oft das Etikett oder der Kassenbon als Nachweis. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Sachsen, Thüringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Thüringen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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