1. Start
  2. Baby und Kind
  3. Produktwarnung: Kiddie Float — Ertrinken, Verletzungen
ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 14. August 2026

Produktwarnung: Kiddie Float — Ertrinken, Verletzungen

Für Kiddie Float Kiddie Float liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Ertrinken, Verletzungen. Veröffentlicht am 14. August 2026.

Sofort: Schwimmhilfe ab sofort nicht mehr benutzen

  • Die Schwimmhilfe ab sofort nicht mehr benutzen.
  • Kinder am Wasser nie unbeaufsichtigt lassen, auch nicht mit Schwimmhilfe.
Kiddie Float: Foto zur Produktwarnung vom 14.08.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Ertrinken

Das Produkt birgt ein ernstes Verletzungsrisiko, da es mit einem aufsteckbaren Baldachin geliefert wird. Bei windigen Bedingungen kann das Vordach dazu führen, dass sich das Produkt aus dem Wasser hebt. Das Kind könnte vom Produkt fallen und durch einen Aufprall oder durch Ertrinken im Wasser verletzt werden. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ertrinken, Verletzungen

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Modell / Typ

Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.

  • 1005010812708585
  • 12000053575031522

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Kiddie Float
Marke
Kiddie Float
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 1005010812708585, 12000053575031522 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Baby und Kind
Vertrieb über
AliExpress(1005010812708585, 12000053575031522) /

Angaben der Behörde

Aufblasbarer Schwimmsitz mit Baldachin, erhältlich in hellblauen und rosa Farben.

Was jetzt tun: Produkt aussortieren und ersetzen

  • Auch im Urlaubsgepäck oder im Gartenhaus nachsehen, ob das Produkt noch irgendwo liegt.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Schwimmhilfen werden auch benutzt zurückgenommen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 17/07/2026

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Kiddie Float?

Ertrinken, Verletzungen. Das Produkt birgt ein ernstes Verletzungsrisiko, da es mit einem aufsteckbaren Baldachin geliefert wird. Bei windigen Bedingungen kann das Vordach dazu führen, dass sich das Produkt aus dem Wasser hebt. Das Kind könnte vom Produkt fallen und durch einen Aufprall oder durch Ertrinken im Wasser verletzt werden. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Modell 1005010812708585, 12000053575031522. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Auch im Urlaubsgepäck oder im Gartenhaus nachsehen, ob das Produkt noch irgendwo liegt.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Schwimmhilfen werden auch benutzt zurückgenommen. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/02213/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10118474

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen