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RückrufRückstände Veröffentlicht: 7. November 2025

Rückruf: KOBOKO Luftballons — Chemikalie

KOBOKO Luftballons wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 7. November 2025.

KOBOKO Luftballons: Foto 1 von 4 zur Rückruf vom 07.11.2025KOBOKO Luftballons: Foto 2 von 4 zur Rückruf vom 07.11.2025KOBOKO Luftballons: Foto 3 von 4 zur Rückruf vom 07.11.2025KOBOKO Luftballons: Foto 4 von 4 zur Rückruf vom 07.11.2025
4 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe

Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an Nitrosaminen frei (gemessener Gesamtwert: 0,055 mg/kg) und nitrosierbare Stoffe (Messwert: 1,17 mg/kg), die Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs durch Einnahme oder dermale Exposition verursachen. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-12.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Artikel- oder Angebotsnummer

Auf Etikett oder Kassenbon, bei Onlinekäufen in der Bestellübersicht des Shops.

  • B0DBVPFJ7Q

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Luftballons
Marke
KOBOKO
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Packung mit 50 farbigen Metallic-Ballons. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B0DBVPFJ7Q).

Was jetzt tun: Aus dem Kinderzimmer und der Küche nehmen

  • Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist.
  • Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.

Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer

  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Spielzeug und Gebrauchsgegenstände können benutzt zurückgegeben werden.
  • Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt Datum des Inkrafttretens: 04/08/2025

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird KOBOKO Luftballons zurückgerufen?

Chemikalie. Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an Nitrosaminen frei (gemessener Gesamtwert: 0,055 mg/kg) und nitrosierbare Stoffe (Messwert: 1,17 mg/kg), die Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs durch Einnahme oder dermale Exposition verursachen. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Artikelnummer B0DBVPFJ7Q. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist. Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Spielzeug und Gebrauchsgegenstände können benutzt zurückgegeben werden. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03893/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096480

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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