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RückrufRückstände Veröffentlicht: 20. März 2026

Rückruf: Lakshmi Sindoor Powder — Chemikalie

Lakshmi Sindoor Powder wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Betroffen ist die Charge OCT102024CH. Veröffentlicht am 20. März 2026.

Lakshmi Sindoor Powder: Foto 1 von 4 zur Rückruf vom 20.03.2026Lakshmi Sindoor Powder: Foto 2 von 4 zur Rückruf vom 20.03.2026Lakshmi Sindoor Powder: Foto 3 von 4 zur Rückruf vom 20.03.2026Lakshmi Sindoor Powder: Foto 4 von 4 zur Rückruf vom 20.03.2026
4 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Verbotener Stoff in Kosmetik oder Tätowierfarbe

Das Produkt enthält Blei (Messwert: 85,25 Gew.-%), was in kosmetischen Mitteln verboten ist. Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, sammelt sich im Körper an und kann gestillte oder ungeborene Kinder betreffen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 3 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

EAN / GTIN

Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.

  • 8906137811965

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • OCT102024CH

Modell / Typ

Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.

  • Orange

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Sindoor Powder
Marke
Lakshmi
Charge oder Losnummer
OCT102024CH
EAN
8906137811965
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: Orange Barcode: 8906137811965 Herkunftsland: Indien
Kategorie
Kosmetik

Angaben der Behörde

Orange Sindoor kosmetisches Pulver. Produkt online verkauft, insbesondere über coconutbasket.de.

Was jetzt tun: Nicht mehr anwenden

  • „Sindoor Powder“ von Lakshmi nicht weiter auftragen. Das Produkt enthält einen Stoff, der in Kosmetik oder Tätowierfarbe verboten ist oder über dem zulässigen Wert liegt.
  • Haut, auf die das Produkt zuletzt aufgetragen wurde, mit Wasser und milder Seife abwaschen.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge OCT102024CH. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Symptome und wann zum Arzt

Reaktionen auf der Haut: Möglich sind Rötung, Brennen, Juckreiz oder Ausschlag an der Stelle, an der das Produkt aufgetragen wurde. Bei Keimen in Augenprodukten kann es zu Bindehautentzündungen kommen.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei starken, nässenden oder sich ausbreitenden Hautreaktionen
  • bei geröteten, schmerzenden Augen oder Sehstörungen

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Bei Tätowierfarbe aus dem Studio ist das Studio der erste Ansprechpartner.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen Datum des Inkrafttretens: 02/03/2026 Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs Datum des Inkrafttretens: 13/05/2026 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler Maßnahmenkategorie: Zerstörung des Produkts Datum des Inkrafttretens: 02/03/2026 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt Datum des Inkrafttretens: 02/03/2026 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs Datum des Inkrafttretens: 02/03/2026

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Lakshmi Sindoor Powder zurückgerufen?

Chemikalie. Das Produkt enthält Blei (Messwert: 85,25 Gew.-%), was in kosmetischen Mitteln verboten ist. Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, sammelt sich im Körper an und kann gestillte oder ungeborene Kinder betreffen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 8906137811965; Charge OCT102024CH; Modell Orange. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„Sindoor Powder“ von Lakshmi nicht weiter auftragen. Das Produkt enthält einen Stoff, der in Kosmetik oder Tätowierfarbe verboten ist oder über dem zulässigen Wert liegt. Haut, auf die das Produkt zuletzt aufgetragen wurde, mit Wasser und milder Seife abwaschen. Betroffen ist nur die Ware mit Charge OCT102024CH. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Bei Tätowierfarbe aus dem Studio ist das Studio der erste Ansprechpartner. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00820/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098201

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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