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ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 21. November 2025

Produktwarnung: Longus Zweisäulen-Autolift — Verletzungen

Für Longus Zweisäulen-Autolift liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 21. November 2025.

Longus Zweisäulen-Autolift: Foto zur Produktwarnung vom 21.11.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Sturz, Bruch oder Quetschung

Die mechanischen Festigkeits- und Sicherheitseinrichtungen des Aufzugs sind unzureichend, wodurch eine übermäßige Belastung unter schweren oder ungleichmäßigen Lasten riskiert wird. Dies könnte dazu führen, dass das Fahrzeug fällt, was zu Verletzungen führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch der europäischen Norm EN 1493.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Modell / Typ

Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.

  • LHB-2.45-P

Artikel- oder Angebotsnummer

Auf Etikett oder Kassenbon, bei Onlinekäufen in der Bestellübersicht des Shops.

  • 145365604533

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Zweisäulen-Autolift
Marke
Longus
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: LHB-2.45-P Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Zweisäulen-Autolift mit bis zu 4 500 kg Tragfähigkeit/Fahrzeugmasse. Online verkauftes Produkt, insbesondere über eBay (eindeutige Kennung: 145365604533)

Was jetzt tun: Gebrauch beenden, nicht selbst reparieren

  • Eigene Reparaturen an tragenden Teilen sind riskant und können den Anspruch auf Austausch kosten.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos vom Produkt und den Kaufbeleg aufheben.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Bei Ersatzteilen vom Hersteller darauf achten, dass sie ausdrücklich zum Rückruf gehören.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs Datum des Inkrafttretens: 06/10/2025

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Longus Zweisäulen-Autolift?

Verletzungen. Die mechanischen Festigkeits- und Sicherheitseinrichtungen des Aufzugs sind unzureichend, wodurch eine übermäßige Belastung unter schweren oder ungleichmäßigen Lasten riskiert wird. Dies könnte dazu führen, dass das Fahrzeug fällt, was zu Verletzungen führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch der europäischen Norm EN 1493.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Modell LHB-2.45-P; Artikelnummer 145365604533. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Eigene Reparaturen an tragenden Teilen sind riskant und können den Anspruch auf Austausch kosten. Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos vom Produkt und den Kaufbeleg aufheben.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei Ersatzteilen vom Hersteller darauf achten, dass sie ausdrücklich zum Rückruf gehören. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/04075/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096659

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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