Rückruf: Luftballons — Chemikalie
Luftballons wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 7. August 2026.


Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe
Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 2,19 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-12.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Luftballons
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Spielzeug
- Vertrieb über
- AliExpress() /
Angaben der Behörde
Latexballon in pastellgrüner Farbe.
Was jetzt tun: Nicht mehr benutzen, schon gar nicht von Kindern
- „Luftballons“ enthält Weichmacher oder andere Schadstoffe über dem Grenzwert. Diese Stoffe gelangen über Haut und Mund in den Körper, vor allem wenn Kinder das Produkt in den Mund nehmen.
- Eine akute Vergiftung ist nicht zu befürchten. Die Belastung entsteht durch längeren, wiederholten Kontakt.
- Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht
- Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst.
- Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 08/04/2026 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt Datum des Inkrafttretens: 13/07/2026
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Luftballons zurückgerufen?
Chemikalie. Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 2,19 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-12.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.
Was sollte ich jetzt tun?
„Luftballons“ enthält Weichmacher oder andere Schadstoffe über dem Grenzwert. Diese Stoffe gelangen über Haut und Mund in den Körper, vor allem wenn Kinder das Produkt in den Mund nehmen. Eine akute Vergiftung ist nicht zu befürchten. Die Belastung entsteht durch längeren, wiederholten Kontakt. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/02171/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10118425
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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