Produktwarnung: McCain Pickers Cheesy Italian Pops, 230 Gramm — Nicht deklariertes Ei
Für McCain McCain Pickers Cheesy Italian Pops, 230 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 2. April 2026.

Gefahr: Nicht deklariertes Ei
Das Produkt kann ein potenzielles Risiko für Personen mit einer Allergie oder Unverträglichkeit gegenüber Ei darstellen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene
Betroffenes Produkt
- Produkt
- McCain Pickers Cheesy Italian Pops, 230 Gramm
- Marke
- McCain
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- McCain GmbH, Düsseldorfer Straße 13, 65760 Eschborn/Ts
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdaten: ALLE
- Verpackung
- 230 Gramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Angaben der Behörde
Auf der Verpackung ist das Vorhandensein des Allergens Ei in der Zutatenliste nicht korrekt angegeben.
Was jetzt tun: Gefährlich nur bei einer Allergie gegen Ei
- „McCain Pickers Cheesy Italian Pops, 230 Gramm“ enthält Ei, ohne dass es auf der Verpackung steht. Wer darauf allergisch reagiert, darf das Produkt nicht essen.
- Für alle anderen ist die Ware nach Angabe der Behörde in der Regel unbedenklich.
- Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Empfehlung der Firma McCain GmbH: Verbraucherinnen und Verbraucher, die allergisch oder intolerant gegenüber Eiern oder eihaltigen Produkten sind, sollten das Produkt nicht verzehren.“
Symptome und wann zum Arzt
Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
- bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren
- Erstattet wird allen, die das Produkt zurückgeben wollen, nicht nur Allergikern.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
Empfehlung im Originaltext
Empfehlung der Firma McCain GmbH: Verbraucherinnen und Verbraucher, die allergisch oder intolerant gegenüber Eiern oder eihaltigen Produkten sind, sollten das Produkt nicht verzehren. Personen ohne eine entsprechende Allergie oder Unverträglichkeit können das Produkt bedenkenlos konsumieren.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Wovor warnt die Behörde bei McCain Pickers Cheesy Italian Pops, 230 Gramm?
Das Produkt kann ein potenzielles Risiko für Personen mit einer Allergie oder Unverträglichkeit gegenüber Ei darstellen.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.
Was sollte ich jetzt tun?
„McCain Pickers Cheesy Italian Pops, 230 Gramm“ enthält Ei, ohne dass es auf der Verpackung steht. Wer darauf allergisch reagiert, darf das Produkt nicht essen. Für alle anderen ist die Ware nach Angabe der Behörde in der Regel unbedenklich. Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Empfehlung der Firma McCain GmbH: Verbraucherinnen und Verbraucher, die allergisch oder intolerant gegenüber Eiern oder eihaltigen Produkten sind, sollten das Produkt nicht verzehren.“
Bekomme ich mein Geld zurück?
Erstattet wird allen, die das Produkt zurückgeben wollen, nicht nur Allergikern. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Hessen
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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