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ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 8. April 2025 Aktualisiert: 10. April 2025

Produktwarnung: Natura Werke Gebrüder Hiller SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein — Salmonellen

Für Natura Werke Gebrüder Hiller SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein vermahlen, 250 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge 29354. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 8. April 2025.

Natura Werke Gebrüder Hiller SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein vermahlen, 250 Gramm: Foto zur Produktwarnung vom 08.04.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Salmonellen

In der Probe wurden Bakterien, Viren oder Schimmelpilze gefunden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • 29354

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 18.11.2026

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein vermahlen, 250 Gramm
Marke
Natura Werke Gebrüder Hiller
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Natura Werke Gebrüder Hiller GmbH & Co. KG, Neanderstraße 5, 30165 Hannover Inverkehrbringer: Müller Handels GmbH & Co. KG Albstraße 92 89081 Ulm
Charge oder Losnummer
Chargennummer 29354
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 18.11.2026
Verpackung
250 Gramm Dose, rund
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Drogerie Müller

Händler mit eigener Übersicht: Müller

Angaben der Behörde

Salmonellen: Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weitere Informationen zum Krankheitserreger finden Sie hier: Salmonellen

Was jetzt tun: Nicht essen, auch nicht gut durchgegart

  • „SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein vermahlen“ von Natura Werke Gebrüder Hiller nicht mehr verzehren. Salmonellen werden durch gründliches Erhitzen zwar abgetötet, bei einer zurückgerufenen Ware verlässt man sich darauf aber besser nicht.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge 29354 und Mindesthaltbarkeitsdatum 18.11.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Schneidebretter, Messer und Hände, die mit dem Produkt in Berührung kamen, mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen. So gelangen die Keime nicht auf andere Lebensmittel.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Vom Verzehr des Produktes aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, das Produkt in ihrer Einkaufsstätte oder an den Hersteller Naturawerk® Gebrüder Hiller GmbH & Co.“

Symptome und wann zum Arzt

Salmonellen: Typisch sind Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und manchmal Fieber. Die Beschwerden beginnen meist innerhalb weniger Stunden bis Tage nach dem Essen und klingen bei Gesunden häufig von selbst ab.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei hohem oder anhaltendem Fieber, blutigem Durchfall oder Zeichen von Flüssigkeitsmangel wie starkem Durst, wenig Urin und Schwindel
  • bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen schon bei ersten Beschwerden

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Vom Verzehr des Produktes aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, das Produkt in ihrer Einkaufsstätte oder an den Hersteller Naturawerk® Gebrüder Hiller GmbH & Co. KG, Neanderstrasse 5, 30165 Hannover zurückzugeben.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Natura Werke Gebrüder Hiller SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein?

Salmonellen: Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge 29354; Mindesthaltbarkeitsdatum 18.11.2026. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein vermahlen“ von Natura Werke Gebrüder Hiller nicht mehr verzehren. Salmonellen werden durch gründliches Erhitzen zwar abgetötet, bei einer zurückgerufenen Ware verlässt man sich darauf aber besser nicht. Betroffen ist nur die Ware mit Charge 29354 und Mindesthaltbarkeitsdatum 18.11.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Niedersachsen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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