Produktwarnung: Natura Werke Gebrüder Hiller SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein — Salmonellen
Für Natura Werke Gebrüder Hiller SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein vermahlen, 250 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge 29354. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 8. April 2025.

Gefahr: Salmonellen
In der Probe wurden Bakterien, Viren oder Schimmelpilze gefunden.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Charge / Los
Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.
- 29354
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 18.11.2026
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein vermahlen, 250 Gramm
- Marke
- Natura Werke Gebrüder Hiller
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Hersteller: Natura Werke Gebrüder Hiller GmbH & Co. KG, Neanderstraße 5, 30165 Hannover Inverkehrbringer: Müller Handels GmbH & Co. KG Albstraße 92 89081 Ulm
- Charge oder Losnummer
- Chargennummer 29354
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 18.11.2026
- Verpackung
- 250 Gramm Dose, rund
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- bundesweit (alle 16 Bundesländer)
- Vertrieb über
- Drogerie Müller
Händler mit eigener Übersicht: Müller
Angaben der Behörde
Salmonellen: Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weitere Informationen zum Krankheitserreger finden Sie hier: Salmonellen
Was jetzt tun: Nicht essen, auch nicht gut durchgegart
- „SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein vermahlen“ von Natura Werke Gebrüder Hiller nicht mehr verzehren. Salmonellen werden durch gründliches Erhitzen zwar abgetötet, bei einer zurückgerufenen Ware verlässt man sich darauf aber besser nicht.
- Betroffen ist nur die Ware mit Charge 29354 und Mindesthaltbarkeitsdatum 18.11.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Schneidebretter, Messer und Hände, die mit dem Produkt in Berührung kamen, mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen. So gelangen die Keime nicht auf andere Lebensmittel.
- Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Vom Verzehr des Produktes aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, das Produkt in ihrer Einkaufsstätte oder an den Hersteller Naturawerk® Gebrüder Hiller GmbH & Co.“
Symptome und wann zum Arzt
Salmonellen: Typisch sind Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und manchmal Fieber. Die Beschwerden beginnen meist innerhalb weniger Stunden bis Tage nach dem Essen und klingen bei Gesunden häufig von selbst ab.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei hohem oder anhaltendem Fieber, blutigem Durchfall oder Zeichen von Flüssigkeitsmangel wie starkem Durst, wenig Urin und Schwindel
- bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen schon bei ersten Beschwerden
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren
- Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
Empfehlung im Originaltext
Vom Verzehr des Produktes aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, das Produkt in ihrer Einkaufsstätte oder an den Hersteller Naturawerk® Gebrüder Hiller GmbH & Co. KG, Neanderstrasse 5, 30165 Hannover zurückzugeben.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Wovor warnt die Behörde bei Natura Werke Gebrüder Hiller SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein?
Salmonellen: Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge 29354; Mindesthaltbarkeitsdatum 18.11.2026. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
„SilvaVit Indische Flohsamenschalen – fein vermahlen“ von Natura Werke Gebrüder Hiller nicht mehr verzehren. Salmonellen werden durch gründliches Erhitzen zwar abgetötet, bei einer zurückgerufenen Ware verlässt man sich darauf aber besser nicht. Betroffen ist nur die Ware mit Charge 29354 und Mindesthaltbarkeitsdatum 18.11.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Niedersachsen
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/04_A
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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