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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 9. Mai 2025

Rückruf: Ingwer Gemahlen, Marke GÜLCAN — Bacillus cereus oder Staphylokokken

GÜLCAN Ingwer Gemahlen, Marke GÜLCAN wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen sind die Chargen AF-GP-0224 G840 und AF-GP-0224 G672. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. Veröffentlicht am 9. Mai 2025.

Ingwer Gemahlen, Marke GÜLCAN: Foto zur Rückruf vom 09.05.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Bacillus cereus oder Staphylokokken

Dieser Keim kann insbesondere bei empfindlichen Personen zu Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 6 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • AF-GP-0224 G840
  • AF-GP-0224 G672

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 03.09.2028
  • 12.12.2028
  • 03.02.2029
  • 11.02.2029

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Ingwer Gemahlen, Marke GÜLCAN
Marke
GÜLCAN
Hersteller oder Inverkehrbringer
Nergiz Grossmarkt GmbH
Charge oder Losnummer
AF-GP-0224 G840 AF-GP-0224 G672
Haltbarkeit
für die Losnummer AF-GP-0224 G840: 03.09.2028, 12.12.2028, 03.02.2029 für die Losnummer AF-GP-0224 G672: 11.02.2029
Verpackung
150 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen

Angaben der Behörde

In einer Probe des oben genannten Produktes wurde eine erhöhte Anzahl von Bacillus cereus nachgewiesen.

Was jetzt tun: Aussortieren und auf Beschwerden achten

  • Beschwerden treten bei diesen Keimgiften meist schnell auf, oft innerhalb weniger Stunden nach dem Essen, und klingen bei Gesunden in der Regel rasch ab.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Chargen AF-GP-0224 G840 und AF-GP-0224 G672 und Mindesthaltbarkeitsdatum 03.09.2028, 12.12.2028 oder 03.02.2029. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Symptome und wann zum Arzt

Bacillus cereus und Staphylokokken: Typisch sind Übelkeit und Erbrechen, teils mit Durchfall und Bauchkrämpfen, oft schon kurz nach dem Essen. Bei Gesunden klingen die Beschwerden meist innerhalb eines Tages ab.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • wenn das Erbrechen nicht aufhört oder Zeichen von Flüssigkeitsmangel auftreten
  • bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen frühzeitig

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Erstattet wird der Kaufpreis, auch für angebrochene Packungen.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Bitte verwenden Sie das Produkt nicht mehr. Betroffene Artikel können gegen Erstattung des Kaufpreises - auch ohne Kassenbon - in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Ingwer Gemahlen, Marke GÜLCAN zurückgerufen?

Dieser Keim kann insbesondere bei empfindlichen Personen zu Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall führen.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Chargen AF-GP-0224 G840, AF-GP-0224 G672; Mindesthaltbarkeitsdatum 03.09.2028, 12.12.2028, 03.02.2029. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Beschwerden treten bei diesen Keimgiften meist schnell auf, oft innerhalb weniger Stunden nach dem Essen, und klingen bei Gesunden in der Regel rasch ab. Betroffen ist nur die Ware mit Chargen AF-GP-0224 G840 und AF-GP-0224 G672 und Mindesthaltbarkeitsdatum 03.09.2028, 12.12.2028 oder 03.02.2029. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Erstattet wird der Kaufpreis, auch für angebrochene Packungen. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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