Rückruf: Butterwaffeln mit Sirup, 560 Gramm — Metallteile im Produkt
Niederländischer Lieferant "Biscuit international" Butterwaffeln mit Sirup, 560 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 09.12.2025, 15.12.2025, 16.12.2025 und weiteren. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 17. Oktober 2025.

Gefahr: Metallteile im Produkt
Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt keinesfalls konsumieren.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 5 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 09.12.2025
- 15.12.2025
- 16.12.2025
- 17.12.2025
- 22.12.2025
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Butterwaffeln mit Sirup, 560 Gramm
- Marke
- Niederländischer Lieferant "Biscuit international"
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdaten: 09.12.2025 15.12.2025 16.12.2025 17.12.2025 22.12.2025
- Verpackung
- 560 Gramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein
- Vertrieb über
- Lidl Stiftung & Co. KG
Händler mit eigener Übersicht: Lidl
Angaben der Behörde
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem betroffenen Produkt Metallfremdkörper enthalten sind.
Was jetzt tun: Komplett abgeben statt aussortieren
- Nicht jede Packung der Charge enthält Metallteile, aber zu Hause lässt sich das nicht zuverlässig prüfen.
- Bei Kinderportionen besonders vorsichtig sein: kleine harte Teile werden geschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
- Verkauft wurde die Ware laut Meldung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein, unter anderem bei Lidl.
- Packung oder Etikett aufheben, bis alles erledigt ist. Charge und Datum darauf sind bei der Rückgabe der einfachste Nachweis.
Symptome und wann zum Arzt
Fremdkörper: Mögliche Folgen sind Verletzungen in Mund und Rachen, Schluckbeschwerden oder Bauchschmerzen.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei Blut im Speichel oder Stuhl, starken Bauchschmerzen oder anhaltenden Schluckbeschwerden
- wenn ein Kind einen harten oder scharfen Gegenstand verschluckt haben könnte
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Wer einen Fremdkörper gefunden hat, kann ihn aufheben und dem Händler oder Hersteller zeigen.
- Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Lidl.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Das betroffene Produkt kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Sollten Ihnen Personen bekannt sein, die ebenfalls von dem Rückruf betroffen sind, bitten wir Sie die Information an diese weiterzugeben.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Niederländischer Lieferant "Biscuit international" Butterwaffeln zurückgerufen?
Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt keinesfalls konsumieren.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 09.12.2025, 15.12.2025, 16.12.2025. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Nicht jede Packung der Charge enthält Metallteile, aber zu Hause lässt sich das nicht zuverlässig prüfen. Bei Kinderportionen besonders vorsichtig sein: kleine harte Teile werden geschluckt, bevor jemand sie bemerkt. Verkauft wurde die Ware laut Meldung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein, unter anderem bei Lidl.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Wer einen Fremdkörper gefunden hat, kann ihn aufheben und dem Händler oder Hersteller zeigen. Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Lidl.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Baden-Württemberg
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/10_O
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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