Rückruf: NISSAN X-TRAIL — Reduzierte Motorleistung, Antriebsverlust
NISSAN X-TRAIL wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Reduzierte Motorleistung, Antriebsverlust. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 01.12.2021 bis 21.04.2026. Veröffentlicht am 20. August 2026.
Gefahr: Antrieb und Motor
Die Steuerung der HV-Batterie kann die Diagnosestabilität nicht aufrechterhalten, sodass das Fahrzeug in einen Sicherheits-Modus wechselt, die Leistung reduziert wird und/oder der Antrieb verloren geht.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Reduzierte Motorleistung, Antriebsverlust
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- X-TRAIL
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 01.12.2021 bis 21.04.2026
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- R26A5
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- X-TRAIL
- Hersteller
- NISSAN
- Rückrufcode des Herstellers
- R26A5
- Betroffener Produktionszeitraum
- 01.12.2021 bis 21.04.2026
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 16774R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 102494
Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos
- Betroffen ist NISSAN X-TRAIL. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Fällt der Antrieb während der Fahrt aus, verliert das Fahrzeug an Fahrt. Bei Warnmeldungen zum Motor oder zur Hochvoltbatterie die Weiterfahrt mit der Werkstatt absprechen.
- Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode R26A5 und die KBA-Referenznummer 16774R.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Aktualisierung der LBC-Software.“
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Abschleppen nach einem Ausfall, der auf den Rückruf zurückgeht, übernimmt häufig die Mobilitätsgarantie des Herstellers.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke NISSAN, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Aktualisierung der LBC-Software.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird NISSAN X-TRAIL zurückgerufen?
Reduzierte Motorleistung, Antriebsverlust. Die Steuerung der HV-Batterie kann die Diagnosestabilität nicht aufrechterhalten, sodass das Fahrzeug in einen Sicherheits-Modus wechselt, die Leistung reduziert wird und/oder der Antrieb verloren geht.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle X-TRAIL, gebaut im Zeitraum 01.12.2021 bis 21.04.2026. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode R26A5, KBA-Referenz 16774R.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist NISSAN X-TRAIL. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Fällt der Antrieb während der Fahrt aus, verliert das Fahrzeug an Fahrt. Bei Warnmeldungen zum Motor oder zur Hochvoltbatterie die Weiterfahrt mit der Werkstatt absprechen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode R26A5 und die KBA-Referenznummer 16774R.
Kostet die Reparatur etwas?
Abschleppen nach einem Ausfall, der auf den Rückruf zurückgeht, übernimmt häufig die Mobilitätsgarantie des Herstellers. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke NISSAN, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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