Rückruf: OPEL GRANDLAND — Brandgefahr
OPEL GRANDLAND wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 26.06.2025 bis 13.08.2025. Veröffentlicht am 30. September 2025.
Gefahr: Brandgefahr
Fehlerhafte Verschraubung des 48V-Heizungsanschlusses kann sich lösen und zum Ausfall der Heizung oder zu einer Überhitzung führen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- GRANDLAND
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 26.06.2025 bis 13.08.2025
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- KU7
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- GRANDLAND
- Hersteller
- OPEL
- Rückrufcode des Herstellers
- KU7
- Betroffener Produktionszeitraum
- 26.06.2025 bis 13.08.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 15570R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 2104
Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen
- Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
- Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
- Kraftstoffgeruch, Flüssigkeit unter dem Fahrzeug oder Warnungen zur Hochvoltbatterie sind Anzeichen, die Weiterfahrt sofort zu beenden.
- Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke OPEL, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Überprüfung des Anschlusses des 48V-Heizungskabels und ggf. Anzug mit einem Anzugsmoment von 8 Nm. Bei Anzeichen von Überhitzung Austausch des Kabelstrangs.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird OPEL GRANDLAND zurückgerufen?
Brandgefahr. Fehlerhafte Verschraubung des 48V-Heizungsanschlusses kann sich lösen und zum Ausfall der Heizung oder zu einer Überhitzung führen.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle GRANDLAND, gebaut im Zeitraum 26.06.2025 bis 13.08.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode KU7, KBA-Referenz 15570R.
Was sollte ich jetzt tun?
Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Kraftstoffgeruch, Flüssigkeit unter dem Fahrzeug oder Warnungen zur Hochvoltbatterie sind Anzeichen, die Weiterfahrt sofort zu beenden.
Kostet die Reparatur etwas?
Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke OPEL, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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