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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 23. Januar 2026

Produktwarnung: Party Balloons, 10 XXXL Latex Balloons Tasteless — Chemikalie

Für Party Balloons, 10 XXXL Latex Balloons Tasteless liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 23. Januar 2026.

Party Balloons, 10 XXXL Latex Balloons Tasteless: Foto 1 von 3 zur Produktwarnung vom 23.01.2026Party Balloons, 10 XXXL Latex Balloons Tasteless: Foto 2 von 3 zur Produktwarnung vom 23.01.2026Party Balloons, 10 XXXL Latex Balloons Tasteless: Foto 3 von 3 zur Produktwarnung vom 23.01.2026
3 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe

Das Gummi der Ballons setzt eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (NDMA und NDEA, Gesamtmesswert: 1,7 mg/kg). Diese Nitrosamine können Krebs durch Einnahme oder dermale Exposition verursachen. Ein Kind könnte ihm ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-12.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Party Balloons, 10 XXXL Latex Balloons Tasteless
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Zehn schwarze Ballons.

Was jetzt tun: Nicht mehr benutzen, schon gar nicht von Kindern

  • „Party Balloons, 10 XXXL Latex Balloons Tasteless“ enthält Weichmacher oder andere Schadstoffe über dem Grenzwert. Diese Stoffe gelangen über Haut und Mund in den Körper, vor allem wenn Kinder das Produkt in den Mund nehmen.
  • Eine akute Vergiftung ist nicht zu befürchten. Die Belastung entsteht durch längeren, wiederholten Kontakt.
  • Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.

Rückgabe und Erstattung: Rücknahme ist bei einer Warnung nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Importeur Maßnahmenkategorie: Einfuhr an der Grenze abgelehnt Datum des Inkrafttretens: 06/01/2026

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Party Balloons, 10 XXXL Latex Balloons Tasteless?

Chemikalie. Das Gummi der Ballons setzt eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (NDMA und NDEA, Gesamtmesswert: 1,7 mg/kg). Diese Nitrosamine können Krebs durch Einnahme oder dermale Exposition verursachen. Ein Kind könnte ihm ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-12.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

„Party Balloons, 10 XXXL Latex Balloons Tasteless“ enthält Weichmacher oder andere Schadstoffe über dem Grenzwert. Diese Stoffe gelangen über Haut und Mund in den Körper, vor allem wenn Kinder das Produkt in den Mund nehmen. Eine akute Vergiftung ist nicht zu befürchten. Die Belastung entsteht durch längeren, wiederholten Kontakt. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist. Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00160/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097385

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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