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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 15. August 2025 Aktualisiert: 14. August 2025

Rückruf: Peter Riegel Weinimport VINNOCENCE alkoholfreie Weine in Glasflasche — Rückstände und Kontaminanten

Peter Riegel Weinimport VINNOCENCE alkoholfreie Weine in Glasflasche wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Mikrobielle Verunreinigung. Betroffen sind die Chargen L211285B, L211285E und L211285D. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 15. August 2025.

Peter Riegel Weinimport VINNOCENCE alkoholfreie Weine in Glasflasche: Foto zur Rückruf vom 15.08.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Mikrobielle Verunreinigung

In der Probe wurden Bakterien, Viren oder Schimmelpilze gefunden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe, Rückstände und Kontaminanten

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 4 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • L211285B
  • L211285E
  • L211285D

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 08.11.2026

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
VINNOCENCE alkoholfreie Weine in Glasflasche
Marke
Peter Riegel Weinimport
Hersteller oder Inverkehrbringer
Peter Riegel Weinimport GmbH
Charge oder Losnummer
VINNOCENCE Chardonnay alkoholfrei: Losnummer L211285B VINNOCENCE Merlot alkoholfrei: Losnummer L211285E VINNOCENCE Rosé alkoholfrei: Losnummer L211285D
Haltbarkeit
Mindestens haltbar bis 08.11.2026
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Bei der Abfüllung dieser Chargen kann es in Einzelfällen zu einer Verunreinigung mit Hefe gekommen sein. Dies kann eine Nachgärung verursachen. Durch die Nachgärung entsteht ein erhöhter Druck in der Flasche. Dieser Überdruck kann Glasbruch verursachen.

Was jetzt tun: Nicht verzehren und Packung zurücklegen

  • „VINNOCENCE alkoholfreie Weine in Glasflasche“ von Peter Riegel Weinimport nicht essen. In der Ware wurden Keime nachgewiesen oder können nicht ausgeschlossen werden.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Chargen L211285B, L211285E und L211285D und Mindesthaltbarkeitsdatum 08.11.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Behälter und Flächen, die mit dem Produkt in Kontakt waren, heiß reinigen.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Entsorgen Sie die betroffenen Flaschen, indem Sie den Inhalt vorsichtig ausgießen. Greifen Sie die Flasche dabei zur Sicherheit mit einem Handtuch. Lagern Sie die Flaschen nicht und öffnen Sie diese keinesfalls ohne Vorsichtsmaßnahmen.“

Symptome und wann zum Arzt

Keimbelastung: Je nach Erreger sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen oder Fieber möglich. Viele leichte Magen-Darm-Beschwerden klingen von selbst wieder ab.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei hohem Fieber, blutigem Durchfall oder anhaltendem Erbrechen
  • bei Säuglingen, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen frühzeitig

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer

  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Fehlt die Packung, hilft die Angabe von Produktname und ungefährem Kaufdatum.
  • Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Empfehlung im Originaltext

Entsorgen Sie die betroffenen Flaschen, indem Sie den Inhalt vorsichtig ausgießen. Greifen Sie die Flasche dabei zur Sicherheit mit einem Handtuch. Lagern Sie die Flaschen nicht und öffnen Sie diese keinesfalls ohne Vorsichtsmaßnahmen. Wenn Sie die Flaschen bereits zu Hause entsorgt haben, melden Sie sich bitte mit Angabe der Menge und des Kaufortes bei Peter Riegel Weinimport GmbH, Tel 07774-9313 0, [email protected]. Sie erhalten den Kaufpreis erstattet oder einen Einkaufsgutschein.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Peter Riegel Weinimport VINNOCENCE alkoholfreie Weine in Glasflasche zurückgerufen?

Bei der Abfüllung dieser Chargen kann es in Einzelfällen zu einer Verunreinigung mit Hefe gekommen sein. Dies kann eine Nachgärung verursachen. Durch die Nachgärung entsteht ein erhöhter Druck in der Flasche. Dieser Überdruck kann Glasbruch verursachen.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Chargen L211285B, L211285E, L211285D; Mindesthaltbarkeitsdatum 08.11.2026. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„VINNOCENCE alkoholfreie Weine in Glasflasche“ von Peter Riegel Weinimport nicht essen. In der Ware wurden Keime nachgewiesen oder können nicht ausgeschlossen werden. Betroffen ist nur die Ware mit Chargen L211285B, L211285E und L211285D und Mindesthaltbarkeitsdatum 08.11.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Behälter und Flächen, die mit dem Produkt in Kontakt waren, heiß reinigen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Fehlt die Packung, hilft die Angabe von Produktname und ungefährem Kaufdatum. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/08_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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