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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 26. November 2025

Rückruf: PEUGEOT 5008, 3008 — eingeschränkte Lenkfähigkeit / Lenkungsverlust

PEUGEOT 5008, 3008 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: eingeschränkte Lenkfähigkeit / Lenkungsverlust. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 24.07.2023 bis 28.02.2025. Veröffentlicht am 26. November 2025.

Gefahr: Lenkung

Fehlende Schraubverbindungen zwischen Kugelgelenkhalterung und Querlenker führen zum Querstellen des Rades und eingeschränkter Lenkfähigkeit bis hin zum Verlust der Lenkfähigkeit.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: eingeschränkte Lenkfähigkeit / Lenkungsverlust

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • 5008
  • 3008

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 24.07.2023 bis 28.02.2025

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • MYV

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 15847R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
5008, 3008
Hersteller
PEUGEOT
Rückrufcode des Herstellers
MYV
Betroffener Produktionszeitraum
24.07.2023 bis 28.02.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15847R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 95767

Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen

  • Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
  • Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
  • Fällt die Lenkunterstützung aus, lässt sich das Fahrzeug nur mit viel Kraft lenken. Langsamer fahren und Autobahnfahrten bis zur Reparatur meiden.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Prüfung und Tausch von Lenkgetriebe, Spurstangen oder Software sind beim Rückruf kostenlos.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Maßnahme: Um dieses Problem zu beheben, wird die Markierung an der linken und rechten Kugelgelenkhalterung überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird PEUGEOT 5008, 3008 zurückgerufen?

eingeschränkte Lenkfähigkeit / Lenkungsverlust. Fehlende Schraubverbindungen zwischen Kugelgelenkhalterung und Querlenker führen zum Querstellen des Rades und eingeschränkter Lenkfähigkeit bis hin zum Verlust der Lenkfähigkeit.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle 5008, 3008, gebaut im Zeitraum 24.07.2023 bis 28.02.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode MYV, KBA-Referenz 15847R.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Fällt die Lenkunterstützung aus, lässt sich das Fahrzeug nur mit viel Kraft lenken. Langsamer fahren und Autobahnfahrten bis zur Reparatur meiden.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Prüfung und Tausch von Lenkgetriebe, Spurstangen oder Software sind beim Rückruf kostenlos. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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