1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: PEUGEOT EXPERT, PARTNER, RIFTER, TRAVELLER, 208
RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 7. März 2025

Rückruf: PEUGEOT EXPERT, PARTNER, RIFTER, TRAVELLER, 208 und weitere Modelle — Antrieb und Motor

PEUGEOT EXPERT, PARTNER, RIFTER, TRAVELLER, 208, 2008 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ausfall e-Call und Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 16.02.2024 bis 14.09.2024. Veröffentlicht am 7. März 2025.

Gefahr: Antrieb und Motor

Fehlerhaftes Telematik-Steuergerät führt zum Ausfall des e-Call-Systems und des Geschwindigkeitsbegrenzers. Die Batterie kann entladen werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ausfall e-Call und Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 9 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • EXPERT
  • PARTNER
  • RIFTER
  • TRAVELLER
  • 208
  • 2008

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 16.02.2024 bis 14.09.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • MUS

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 14888R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
EXPERT, PARTNER, RIFTER, TRAVELLER, 208, 2008
Hersteller
PEUGEOT
Rückrufcode des Herstellers
MUS
Betroffener Produktionszeitraum
16.02.2024 bis 14.09.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14888R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 967

Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen

  • Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
  • Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
  • Bleibt das Fahrzeug liegen, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und den Pannendienst des Herstellers anrufen.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Abschleppen nach einem Ausfall, der auf den Rückruf zurückgeht, übernimmt häufig die Mobilitätsgarantie des Herstellers.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Austausch der autonomen Telematikbox.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird PEUGEOT EXPERT, PARTNER, RIFTER, TRAVELLER, 208, 2008 zurückgerufen?

Ausfall e-Call und Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage. Fehlerhaftes Telematik-Steuergerät führt zum Ausfall des e-Call-Systems und des Geschwindigkeitsbegrenzers. Die Batterie kann entladen werden.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle EXPERT, PARTNER, RIFTER, TRAVELLER, 208, 2008, gebaut im Zeitraum 16.02.2024 bis 14.09.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode MUS, KBA-Referenz 14888R.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Bleibt das Fahrzeug liegen, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und den Pannendienst des Herstellers anrufen.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Abschleppen nach einem Ausfall, der auf den Rückruf zurückgeht, übernimmt häufig die Mobilitätsgarantie des Herstellers. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen