1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: PEUGEOT EXPERT, TRAVELLER, RIFTER, PARTNER — Licht
RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 13. Januar 2026

Rückruf: PEUGEOT EXPERT, TRAVELLER, RIFTER, PARTNER — Licht, Sicht und Anzeigen

PEUGEOT EXPERT, TRAVELLER, RIFTER, PARTNER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Vorschriftenabweichung Geschwindigkeitsanzeige und Fahrerassistenzsysteme. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 11.09.2023 bis 08.07.2025. Veröffentlicht am 13. Januar 2026.

Gefahr: Licht, Sicht und Anzeigen

Bei Fahrzeugstart bleibt der Bildschirm des Kombiinstruments schwarz. Geschwindigkeitsanzeige und Fahrerassistenzfunktionen (ADAS) sind nicht verfügbar.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Vorschriftenabweichung Geschwindigkeitsanzeige und Fahrerassistenzsysteme

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 7 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • EXPERT
  • TRAVELLER
  • RIFTER
  • PARTNER

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 11.09.2023 bis 08.07.2025

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • MZY

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 16043R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
EXPERT, TRAVELLER, RIFTER, PARTNER
Hersteller
PEUGEOT
Rückrufcode des Herstellers
MZY
Betroffener Produktionszeitraum
11.09.2023 bis 08.07.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16043R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 69138

Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen

  • Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
  • Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
  • Fehlt eine Anzeige der Geschwindigkeit oder von Warnmeldungen, fehlen auch wichtige Hinweise des Fahrzeugs. Das Problem nicht ignorieren.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Ersatzleuchten, Kameras oder Software-Updates sind Teil des Rückrufs und kostenlos.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Aktualisierung der Infotainment-Software.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird PEUGEOT EXPERT, TRAVELLER, RIFTER, PARTNER zurückgerufen?

Vorschriftenabweichung Geschwindigkeitsanzeige und Fahrerassistenzsysteme. Bei Fahrzeugstart bleibt der Bildschirm des Kombiinstruments schwarz. Geschwindigkeitsanzeige und Fahrerassistenzfunktionen (ADAS) sind nicht verfügbar.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle EXPERT, TRAVELLER, RIFTER, PARTNER, gebaut im Zeitraum 11.09.2023 bis 08.07.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode MZY, KBA-Referenz 16043R.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Fehlt eine Anzeige der Geschwindigkeit oder von Warnmeldungen, fehlen auch wichtige Hinweise des Fahrzeugs. Das Problem nicht ignorieren.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Ersatzleuchten, Kameras oder Software-Updates sind Teil des Rückrufs und kostenlos. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen