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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 19. Mai 2025

Rückruf: POLARIS RANGER — Brandgefahr

POLARIS RANGER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 03.08.2022 bis 03.03.2025. Veröffentlicht am 19. Mai 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Defekt am Ladekabelbaum kann zu einem Brand führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • RANGER

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 03.08.2022 bis 03.03.2025

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • R-25-01

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 15090R

Eingrenzung laut KBA

Zusätzliche Angabe, welche Ausführungen betroffen sind.

  • Ranger XP Kinetic, Typ TP30, Variante R3

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
RANGER
Hersteller
POLARIS
Rückrufcode des Herstellers
R-25-01
Betroffener Produktionszeitraum
03.08.2022 bis 03.03.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15090R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: Ranger XP Kinetic, Typ TP30, Variante R3 Potenziell betroffene Fahrzeuge: 8561

Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos

  • Betroffen ist POLARIS RANGER. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Bis zur Reparatur das Fahrzeug nicht in Garage, Tiefgarage oder Carport direkt am Haus abstellen, wenn der Hersteller das empfiehlt. Bei Brandgeruch, Rauch oder Warnmeldung sofort anhalten und aussteigen.
  • Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode R-25-01 und die KBA-Referenznummer 15090R.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Der Ladekabelbaum wird überprüft und im Fall eines Defekts ausgetauscht.“

Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen.
  • Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
  • Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke POLARIS, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
  • Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.

Empfehlung im Originaltext

Der Ladekabelbaum wird überprüft und im Fall eines Defekts ausgetauscht.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird POLARIS RANGER zurückgerufen?

Brandgefahr. Defekt am Ladekabelbaum kann zu einem Brand führen.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle RANGER, gebaut im Zeitraum 03.08.2022 bis 03.03.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode R-25-01, KBA-Referenz 15090R.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist POLARIS RANGER. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bis zur Reparatur das Fahrzeug nicht in Garage, Tiefgarage oder Carport direkt am Haus abstellen, wenn der Hersteller das empfiehlt. Bei Brandgeruch, Rauch oder Warnmeldung sofort anhalten und aussteigen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode R-25-01 und die KBA-Referenznummer 15090R.

Kostet die Reparatur etwas?

Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke POLARIS, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: 02853 8474929 02.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
02853 8474929 02
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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