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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 3. August 2026

Rückruf: SETRA S 531 — Eingeschränkte Lenkfähigkeit

SETRA S 531 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Eingeschränkte Lenkfähigkeit. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 24.10.2025 bis 07.05.2026. Veröffentlicht am 3. August 2026.

Gefahr: Lenkung

Fertigungsabweichungen bei der Produktion von Lenkungsbauteilen können zu reduzierter Dauerfestigkeit bzw. Bruchanfälligkeit in den Bauteilen führen. Bricht eines der betroffenen Bauteile, kann es zu einem Ausfall der Lenkfähigkeit kommen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Eingeschränkte Lenkfähigkeit

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • S 531

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 24.10.2025 bis 07.05.2026

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • 46.00U26379A

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 16636R

Eingrenzung laut KBA

Zusätzliche Angabe, welche Ausführungen betroffen sind.

  • S 531 DT

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
S 531
Hersteller
SETRA
Rückrufcode des Herstellers
46.00U26379A
Betroffener Produktionszeitraum
24.10.2025 bis 07.05.2026
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16636R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: S 531 DT Potenziell betroffene Fahrzeuge: 150

Was jetzt tun: Lenkung: nicht auf die lange Bank schieben

  • Schwergängige oder ungleichmäßige Lenkung, Geräusche beim Einlenken und Warnmeldungen der Servolenkung ernst nehmen und keine längeren Fahrten mehr planen.
  • Fällt die Lenkunterstützung aus, lässt sich das Fahrzeug nur mit viel Kraft lenken. Langsamer fahren und Autobahnfahrten bis zur Reparatur meiden.
  • Die Werkstatt prüft anhand der FIN in wenigen Minuten, ob die Maßnahme für SETRA S 531 offen ist.
  • Unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen. Mit dem Termin zu warten, lohnt sich deshalb nicht.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Überprüfung und ggf. Austausch der Kugelzapfen.“

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Prüfung und Tausch von Lenkgetriebe, Spurstangen oder Software sind beim Rückruf kostenlos.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Überprüfung und ggf. Austausch der Kugelzapfen.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird SETRA S 531 zurückgerufen?

Eingeschränkte Lenkfähigkeit. Fertigungsabweichungen bei der Produktion von Lenkungsbauteilen können zu reduzierter Dauerfestigkeit bzw. Bruchanfälligkeit in den Bauteilen führen. Bricht eines der betroffenen Bauteile, kann es zu einem Ausfall der Lenkfähigkeit kommen.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle S 531, gebaut im Zeitraum 24.10.2025 bis 07.05.2026. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 46.00U26379A, KBA-Referenz 16636R.

Was sollte ich jetzt tun?

Schwergängige oder ungleichmäßige Lenkung, Geräusche beim Einlenken und Warnmeldungen der Servolenkung ernst nehmen und keine längeren Fahrten mehr planen. Fällt die Lenkunterstützung aus, lässt sich das Fahrzeug nur mit viel Kraft lenken. Langsamer fahren und Autobahnfahrten bis zur Reparatur meiden. Die Werkstatt prüft anhand der FIN in wenigen Minuten, ob die Maßnahme für SETRA S 531 offen ist.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Prüfung und Tausch von Lenkgetriebe, Spurstangen oder Software sind beim Rückruf kostenlos. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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