Rückruf: Sika daui — Ersticken
Sika daui wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Veröffentlicht am 19. Juni 2026.
Sofort: Wenn ein Kind sich verschluckt hat
- Hustet das Kind kräftig, zum Husten ermutigen und nicht in den Mund greifen.
- Kann es nicht mehr husten, atmen oder sprechen: Notruf 112 und mit Schlägen zwischen die Schulterblätter beginnen.
- Das Produkt sofort aus der Reichweite aller kleinen Kinder nehmen.


Gefahr: Ersticken und Kleinteile
Das Spielzeug hat kleine Teile (Schlüsselring), die leicht abgenommen werden können. Ein kleines Kind könnte sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Sika daui
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Spielzeug
- Vertrieb über
- Other(Shein) /
Angaben der Behörde
Schlüsselanhänger mit einem weichen Spielzeug. Maße ungefähre Breite 4 cm, Länge 8 cm, Dicke 5,5 cm.
Was jetzt tun: Gebrauch beenden, Rückgabe vorbereiten
- „Sika daui“ nicht mehr verwenden und so weglegen, dass auch ältere Geschwister es nicht an kleine Kinder weitergeben.
- Bei Spielzeug gilt der Hinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren“ wegen genau dieser Gefahr. Fehlt er oder stimmt er nicht, ist das Produkt mangelhaft.
- Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz.
- Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Importeur Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Sika daui zurückgerufen?
Ersticken. Das Spielzeug hat kleine Teile (Schlüsselring), die leicht abgenommen werden können. Ein kleines Kind könnte sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.
Was sollte ich jetzt tun?
„Sika daui“ nicht mehr verwenden und so weglegen, dass auch ältere Geschwister es nicht an kleine Kinder weitergeben. Bei Spielzeug gilt der Hinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren“ wegen genau dieser Gefahr. Fehlt er oder stimmt er nicht, ist das Produkt mangelhaft. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01806/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099217
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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