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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 10. Dezember 2024 Aktualisiert: 3. Januar 2025

Rückruf: Transfood Großhandel Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm — Nicht deklarierte Sulfite

Transfood Großhandel Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Veröffentlicht am 10. Dezember 2024.

Transfood Großhandel Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm: Foto zur Rückruf vom 10.12.2024
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Nicht deklarierte Sulfite

Für Personen mit Schwefelallergie besteht die Gefahr der Gesundheitsgefährdung.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Betroffenes Produkt

Produkt
Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm
Marke
Transfood Großhandel
Hersteller oder Inverkehrbringer
Transfood Großhandel, Gothaerstr. 6, 40880 Ratingen
Charge oder Losnummer
alle
Haltbarkeit
alle
Verpackung
350 Gramm Kunststoffverpackung
Weitere Kennzeichnung
Artikel: 2906
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Angaben der Behörde

Fehlende Kennzeichnung des allergenen Stoffs Schwefeldioxid

Was jetzt tun: Gefährlich nur bei einer Allergie gegen Sulfite

  • „Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm“ von Transfood Großhandel enthält Sulfite, ohne dass es auf der Verpackung steht. Wer darauf allergisch reagiert, darf das Produkt nicht essen.
  • Für alle anderen ist die Ware nach Angabe der Behörde in der Regel unbedenklich.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Verbraucher können sich die betroffene Ware erstatten lassen oder diese entsorgen.“

Symptome und wann zum Arzt

Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
  • bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Verbraucher können sich die betroffene Ware erstatten lassen oder diese entsorgen.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Transfood Großhandel Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm zurückgerufen?

Für Personen mit Schwefelallergie besteht die Gefahr der Gesundheitsgefährdung.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

„Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt 350 Gramm“ von Transfood Großhandel enthält Sulfite, ohne dass es auf der Verpackung steht. Wer darauf allergisch reagiert, darf das Produkt nicht essen. Für alle anderen ist die Ware nach Angabe der Behörde in der Regel unbedenklich. Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Verbraucher können sich die betroffene Ware erstatten lassen oder diese entsorgen.“

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2024/12_D

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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