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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 15. Mai 2026

Rückruf: Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne — Verbrennungen

Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verbrennungen. Veröffentlicht am 15. Mai 2026.

Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne: Foto 1 von 4 zur Rückruf vom 15.05.2026Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne: Foto 2 von 4 zur Rückruf vom 15.05.2026Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne: Foto 3 von 4 zur Rückruf vom 15.05.2026Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne: Foto 4 von 4 zur Rückruf vom 15.05.2026
4 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Brand und Verbrennung

Die Himmelslaterne steigt unkontrolliert auf und wird vom Wind ohne Kontrolle geblasen. Es kann überall landen, wenn die Flamme noch nicht erloschen ist, mit brennbaren Gegenständen in Kontakt kommen und sie entzünden, was ein Feuer verursacht. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verbrennungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Weiße Himmelslaterne. Der Brennstoff für die Flamme, die die Luft erhitzt, kann fest, flüssig oder gasförmig sein. Abmessungen: 60 × 37 × 37 cm. Online verkauftes Produkt, insbesondere über kaufland.de und manomano.de.

Was jetzt tun: Rauchmelder prüfen, Gerät aussortieren

  • Geräte, die nachts laden oder lange laufen, sind bei Brandgefahr das größte Risiko. Solche Geräte zuerst vom Netz nehmen.
  • Bei Feuerzeugen und Heizgeräten: nicht mehr benutzen und Kindern nicht zugänglich lassen.
  • Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Geräte mit Akku nur zurückschicken, wenn der Händler den Versand freigibt. Beschädigte Lithium-Akkus sind Gefahrgut.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 22/10/2025 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: 03/09/2025

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Wishing light, Wunschlaterne, Himmelskerze, Glücklaterne zurückgerufen?

Verbrennungen. Die Himmelslaterne steigt unkontrolliert auf und wird vom Wind ohne Kontrolle geblasen. Es kann überall landen, wenn die Flamme noch nicht erloschen ist, mit brennbaren Gegenständen in Kontakt kommen und sie entzünden, was ein Feuer verursacht. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

Geräte, die nachts laden oder lange laufen, sind bei Brandgefahr das größte Risiko. Solche Geräte zuerst vom Netz nehmen. Bei Feuerzeugen und Heizgeräten: nicht mehr benutzen und Kindern nicht zugänglich lassen. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Geräte mit Akku nur zurückschicken, wenn der Händler den Versand freigibt. Beschädigte Lithium-Akkus sind Gefahrgut. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01386/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097541

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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