Rückruf: Wurdies Kräuter Melisse-Zitronen geschnitten, 40 Gramm — Fremdkörper
Wurdies Kräuter Melisse-Zitronen geschnitten, 40 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge M-15251 (lose Kilo-Ware). Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Veröffentlicht am 4. April 2024.

Gefahr: Fremdkörper im Produkt
Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Charge / Los
Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.
- M-15251 (lose Kilo-Ware)
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 18.01.2027
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Melisse-Zitronen geschnitten, 40 Gramm
- Marke
- Wurdies Kräuter
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Wurdies Kräuter GmbH & Co.KG, Kreuzweg 6, 92557 Weiding
- Charge oder Losnummer
- M-15251 (lose Kilo-Ware)
- Haltbarkeit
- Mindeshaltbarkeit (MHD): 18.01.2027
- Verpackung
- 40 Gramm sowie ein Vertrieb als lose Kilo-Ware
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt
- Vertrieb über
- Der Artikel wurde bundesweit an Wiederverkäufer geliefert.
Angaben der Behörde
In dem Artikel wurde ein Fremdkörper gefunden.
Was jetzt tun: Nicht essen, nicht durchsuchen
- In „Melisse-Zitronen geschnitten, 40 Gramm“ von Wurdies Kräuter können Fremdkörper stecken. Die Ware nicht verzehren und auch nicht versuchen, die Teile herauszusuchen. Dabei verletzt man sich leicht an der Hand.
- Betroffen ist nur die Ware mit Charge M-15251 (lose Kilo-Ware) und Mindesthaltbarkeitsdatum 18.01.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Die Packung verschlossen lassen und so zurückbringen.
- Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpraeises selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.“
Symptome und wann zum Arzt
Fremdkörper: Mögliche Folgen sind Verletzungen in Mund und Rachen, Schluckbeschwerden oder Bauchschmerzen.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei Blut im Speichel oder Stuhl, starken Bauchschmerzen oder anhaltenden Schluckbeschwerden
- wenn ein Kind einen harten oder scharfen Gegenstand verschluckt haben könnte
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Wer einen Fremdkörper gefunden hat, kann ihn aufheben und dem Händler oder Hersteller zeigen.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpraeises selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Wurdies Kräuter Melisse-Zitronen geschnitten, 40 Gramm zurückgerufen?
Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge M-15251 (lose Kilo-Ware); Mindesthaltbarkeitsdatum 18.01.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
In „Melisse-Zitronen geschnitten, 40 Gramm“ von Wurdies Kräuter können Fremdkörper stecken. Die Ware nicht verzehren und auch nicht versuchen, die Teile herauszusuchen. Dabei verletzt man sich leicht an der Hand. Betroffen ist nur die Ware mit Charge M-15251 (lose Kilo-Ware) und Mindesthaltbarkeitsdatum 18.01.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Die Packung verschlossen lassen und so zurückbringen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Wer einen Fremdkörper gefunden hat, kann ihn aufheben und dem Händler oder Hersteller zeigen. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Bayern
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2024/04_A
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
Ähnliche Meldungen
-
RückrufKrankheitserreger
Rückruf: Wurdies Kräuter Quendel gerebelt und gemahlen Bio — Salmonellen
Wurdies Kräuter
Lebensmittel · Baden-Württemberg, Bayern +7
-
RückrufKrankheitserreger
Rückruf: ANATOL Großhandels DiLEK Tahin Sesampaste, 300 Gramm — Salmonellen
ANATOL Großhandels · 300 Gramm
Lebensmittel · bundesweit
-
ProduktwarnungRückstände
Produktwarnung: Naturals Bitkisel Ürünler Mixed Herbal Blend Paste' & 'Herbal Blend
Naturals Bitkisel Ürünler · Verschiedene Verpackungseinheiten
Lebensmittel · bundesweit
-
RückrufKrankheitserreger
Rückruf: Fuchs Gewürze JA! Basilikum gerebelt, 15 Gramm im Glas — Salmonellen
Fuchs Gewürze · 15 Gramm Glas
Lebensmittel · Baden-Württemberg, Bayern +13
-
ProduktwarnungFremdkörper
Produktwarnung: Lausitzer Waldheidelbeeren - leicht gezuckert, 340g/ 370ml im Glas — Fremdkörper
Lausitzer Früchteverarbeitung · 340 Gramm
Lebensmittel · Baden-Württemberg, Bayern +7
-
RückrufKrankheitserreger
Rückruf: Kübler Hausmacher Blutwurst in der Dose 400 Gramm — Krankheitserreger
Kübler
Lebensmittel · Baden-Württemberg, Bayern +3





