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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 9. Oktober 2026

Rückruf: Zeeman Babyschlafsack — Ersticken

Zeeman Babyschlafsack wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Veröffentlicht am 9. Oktober 2026.

Sofort: Wenn ein Kind sich verschluckt hat

  • Hustet das Kind kräftig, zum Husten ermutigen und nicht in den Mund greifen.
  • Kann es nicht mehr husten, atmen oder sprechen: Notruf 112 und mit Schlägen zwischen die Schulterblätter beginnen.
  • Das Produkt sofort aus der Reichweite aller kleinen Kinder nehmen.

Gefahr: Ersticken und Kleinteile

Die Fa. Zeeman ruft die Babyschlafsäcke zurück, da sich die Halsöffnung vergrößern kann.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken

Betroffenes Produkt

Produkt
Babyschlafsack
Marke
Zeeman
Weitere Kennzeichnung
Modell: Baby-Schlafsack (unterschiedliche Farben) Artikelnummer: 78021-123445 Die betroffenen Produkte wurden vom 16. Juni 2026 bis zum 25. September 2026 verkauft.
Kategorie
Baby und Kind

Angaben der Behörde

Produktkategorie: Kinderpflegeartikel und Bedarf für Kinder Art der Gefährdung: Mechanische Gefährdung Rechtsgrundlage: Allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 (GPSR)

Was jetzt tun: Kleinteile aus Reichweite von Kindern

  • „Babyschlafsack“ von Zeeman sofort aus der Reichweite von Kindern unter drei Jahren nehmen. Teile lösen sich und passen in Mund und Atemwege.
  • Abgefallene Teile einsammeln und mit dem Produkt verschlossen aufbewahren.
  • Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.

Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht

  • Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz.
  • Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Zeeman Babyschlafsack zurückgerufen?

Ersticken. Die Fa. Zeeman ruft die Babyschlafsäcke zurück, da sich die Halsöffnung vergrößern kann.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

„Babyschlafsack“ von Zeeman sofort aus der Reichweite von Kindern unter drei Jahren nehmen. Teile lösen sich und passen in Mund und Atemwege. Abgefallene Teile einsammeln und mit dem Produkt verschlossen aufbewahren. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: ZEEMAN TextielSupers GmbH, Siemensstrasse 31, D-47533 Kleve, https://www.zeeman.com/de-de/legal/sicherheitshinweis.

Quelle

Veröffentlicht von
BAuA — Gefährliche Produkte in Deutschland
Zuständig
Marktüberwachungsbehörden der Länder, Datenbank der BAuA
Kontakt für Verbraucher
ZEEMAN TextielSupers GmbH Siemensstrasse 31 D-47533 Kleve https://www.zeeman.com/de-de/legal/sicherheitshinweis
Originalmeldung
www.baua.de/SiteGlobals/Layout/DataViews/Datarecord_DBTool_Produktsicher

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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