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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 11. September 2025

Rückruf: ABARTH 500E — Notbremsassistent

ABARTH 500E wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Notbremsassistent. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 06.11.2024 bis 07.03.2025. Veröffentlicht am 11. September 2025.

Gefahr: Bremsen

Eingeschränkte Funktion des Notbremsassistenten.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Notbremsassistent

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • 500E

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 06.11.2024 bis 07.03.2025

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • F50K

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 15434R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
500E
Hersteller
ABARTH
Rückrufcode des Herstellers
F50K
Betroffener Produktionszeitraum
06.11.2024 bis 07.03.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15434R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 429

Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen

  • Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
  • Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
  • Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: 0080022278400

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Die Software der Frontkamera (HALF) wird aktualisiert.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird ABARTH 500E zurückgerufen?

Notbremsassistent. Eingeschränkte Funktion des Notbremsassistenten.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle 500E, gebaut im Zeitraum 06.11.2024 bis 07.03.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode F50K, KBA-Referenz 15434R.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: 0080022278400.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
0080022278400
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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