Rückruf: Aiyorse — Ersticken
Aiyorse Aiyorse wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Veröffentlicht am 24. April 2026.
Sofort: Wenn ein Kind sich verschluckt hat
- Hustet das Kind kräftig, zum Husten ermutigen und nicht in den Mund greifen.
- Kann es nicht mehr husten, atmen oder sprechen: Notruf 112 und mit Schlägen zwischen die Schulterblätter beginnen.
- Das Produkt sofort aus der Reichweite aller kleinen Kinder nehmen.



Gefahr: Ersticken und Kleinteile
Das Produkt hat kleine Teile (Anhänger), die sich leicht lösen können. Kleine Kinder können sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Artikel- oder Angebotsnummer
Auf Etikett oder Kassenbon, bei Onlinekäufen in der Bestellübersicht des Shops.
- B0DK3L4NZS
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Aiyorse
- Marke
- Aiyorse
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Spielzeug
Angaben der Behörde
Weiches Spielzeug mit Schlüsselring, Breite 4 cm, Durchmesser 6 cm, Länge 12 cm. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B0DK3L4NZS).
Was jetzt tun: Gebrauch beenden, Rückgabe vorbereiten
- „Aiyorse“ nicht mehr verwenden und so weglegen, dass auch ältere Geschwister es nicht an kleine Kinder weitergeben.
- Bei Spielzeug gilt der Hinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren“ wegen genau dieser Gefahr. Fehlt er oder stimmt er nicht, ist das Produkt mangelhaft.
- Betroffen ist nur die Ware mit Modell- oder Artikelnummer B0DK3L4NZS. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Spielzeug wird benutzt und mit fehlenden Teilen zurückgenommen.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Aiyorse zurückgerufen?
Ersticken. Das Produkt hat kleine Teile (Anhänger), die sich leicht lösen können. Kleine Kinder können sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Artikelnummer B0DK3L4NZS. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
„Aiyorse“ nicht mehr verwenden und so weglegen, dass auch ältere Geschwister es nicht an kleine Kinder weitergeben. Bei Spielzeug gilt der Hinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren“ wegen genau dieser Gefahr. Fehlt er oder stimmt er nicht, ist das Produkt mangelhaft. Betroffen ist nur die Ware mit Modell- oder Artikelnummer B0DK3L4NZS. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Spielzeug wird benutzt und mit fehlenden Teilen zurückgenommen. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01220/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098189
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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