Rückruf: THEMONSTERS Big into Energy — Chemikalie
THEMONSTERS Big into Energy wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 24. April 2026.

Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe
Das Spielzeug hat eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) (gemessene Werte bis zu 27,98 %, 17,08 % bzw. 0,03 Gew.-%). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise das Fortpflanzungssystem schädigen. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Big into Energy
- Marke
- THEMONSTERS
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Unbekannt
- Kategorie
- Spielzeug
Angaben der Behörde
Weiches Spielzeug in Form eines Labubu-ähnlichen Monsters.
Was jetzt tun: Aus dem Kinderzimmer und der Küche nehmen
- Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist.
- Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.
Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst.
- Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Distributor Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: 05/03/2026 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Distributor Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs Datum des Inkrafttretens: 05/03/2026
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird THEMONSTERS Big into Energy zurückgerufen?
Chemikalie. Das Spielzeug hat eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) (gemessene Werte bis zu 27,98 %, 17,08 % bzw. 0,03 Gew.-%). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise das Fortpflanzungssystem schädigen. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.
Was sollte ich jetzt tun?
Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist. Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01219/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098560
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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